Die Glasversicherung schützt Ihren Hausrat oder Ihr Gebäude vor Schäden infolge eines Glasbruchs. In der Regel ist es dabei unerheblich, wer den Schaden verursacht hat. Die Glasversicherung kann sowohl als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden, als auch in Verbindung mit einer Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung. In der Gebäudeversicherung deckt eine Glasversicherung vom Grunde her die Gebäudeverglasung ab, im Hausratbereich hingegen auch private Glasbruchschäden (z.B. Cerankochfelder, Spiegel, Fenster, Vitrinen etc.)
Mit unserer Kündigungsvorlage können Sie in wenigen Schritten ein Kündigungsschreiben zur Glasversicherung verfassen. Ergänzen Sie die vorgegebenen Felder einfach um Ihre individuellen Vertragsdaten, und drucken das fertige Kündigungsschreiben einfach aus.
In der Regel beträgt die Laufzeit einer Glasversicherung drei Jahre nach Beantragung. Im Falle einer Kündigung muss diese innerhalb von drei Monaten vor dem Ablauftermin bei Ihrer Hausratversicherung eingangen sein, andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.