Der Hausverwaltervertrag ist ein wichtiges Dokument, das die Beziehung zwischen Immobilieneigentümern und Hausverwaltungen regelt. In diesem Artikel gehen wir auf die Besonderheiten ein, die in einem solchen Vertrag enthalten sein sollten, und erläutern die Bedeutung und Aufgaben eines Hausverwalters.
Inhalt eines Hausverwaltervertrags
Ein umfassender Hausverwaltervertrag sollte folgende Paragraphen enthalten:
- §1 Vertragsgegenstand: Definition der Immobilie, die verwaltet wird.
- §2 Besondere Aufgaben des Beauftragten: Detaillierte Auflistung spezifischer Aufgaben des Hausverwalters.
- §3 Bevollmächtigung: Festlegung der Vollmachten, die dem Verwalter übertragen werden.
- §4 Rechnungslegung: Regelungen zur Buchführung und Berichterstattung.
- §5 Vergütung: Vereinbarungen zur Bezahlung des Verwalters.
- §6 Dauer und Kündigung des Vertrages: Laufzeit des Vertrags und Kündigungsmodalitäten.
- §7 Sonstige Vereinbarungen: Zusätzliche, individuelle Vereinbarungen.
- §8 Vertragsänderungen: Bedingungen, unter denen der Vertrag geändert werden kann.
- §9 Salvatorische Klausel: Regelung für den Fall, dass Teile des Vertrags ungültig werden.
- §10 Vollmachtsurkunde: Dokumentation der erteilten Vollmachten.
Zuständigkeiten eines Hausverwalters
Die Aufgaben eines Hausverwalters sind vielfältig und nicht gesetzlich standardisiert. Sie umfassen sowohl kaufmännische als auch technische Aspekte:
- Kaufmännische Verwaltung: Hierzu zählen Vertrags- und Zahlungsangelegenheiten, die Betriebskostenabrechnung und die Verwaltung aller vertraglichen Aspekte des Mietobjekts.
- Technische Verwaltung: Dazu gehören der Betrieb und die Kontrolle von Einrichtungen wie Klingelanlagen, Heizungen und Aufzügen, die Überwachung von Dienstleistern sowie Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Wichtig: Abgrenzung zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Es ist wichtig, zwischen der Hausverwaltung im Sinne einer Mietverwaltung und der Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) zu unterscheiden. Während die Hausverwaltung sich auf Mietobjekte konzentriert, befasst sich die WEG-Verwaltung mit dem Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese beiden Bereiche unterliegen unterschiedlichen rechtlichen, monetären und organisatorischen Rahmenbedingungen und müssen in einem Hausverwaltervertrag entsprechend geregelt sein.
Hausverwaltervertrag Muster*