Kündigung zurücknehmen KFZ-Versicherung

Wenn Sie die ausgesprochene Kündigung Ihrer KFZ-Versicherung zurücknehmen möchten, können Sie dies mit unserer Vorlage veranlassen.
Nachdem ein versicherungspflichtiger Schaden durch die KFZ-Versicherung reguliert wurde, haben Sie das Recht, den Vertrag zu kündigen. Von dem außerordentlichen Kündigungsrecht können Sie innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (meist Zeitpunkt des Erhaltes der Entschädigungszahlung) Gebrauch machen. Gekündigt werden kann zum sofortigen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.
Um Ihre KFZ-Versicherung nach einem Schaden bequem zu kündigen, können Sie den nachstehenden Vordruck benutzen. Geben Sie den Zeitpunkt zur Kündigung selbst vor und ergänzen Sie die restlichen Felder mit Ihren jeweiligen Vertragsdaten. Achten Sie darauf, rechtezeitig eine Anschlussversicherung abzuschließen. Der Text auf der Kündigungsvorlage dient als Muster und kann frei verändert werden.
Wenn Sie die ausgesprochene Kündigung Ihrer KFZ-Versicherung zurücknehmen möchten, können Sie dies mit unserer Vorlage veranlassen.
Wenn Sie eine KFZ-Versicherung abgeschlossen haben, besteht das Recht, den Versicherungsvertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Antragsstellung zu widerrufen. Zur Einhaltung der Frist genügt es, wenn das Schreiben zum Widerruf rechtzeitig versendet wird. Ausschlaggebend ist hierbei nicht der Erhalt der Versicherungspolice, sondern das Datum der Antragsannahme durch den Versicherer.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben, erlischt damit automatisch auch die KFZ-Versicherung (Risikofortfall).
Sie möchten eine grüne Versicherungskarte beantragen? Erstellen Sie in wenigen Schritten ein Schreiben für Ihre KFZ-Versicherung, indem Sie um Zusendung der grünen Versicherungsbestätigung bitten. Unsere Vorlage liegt im PDF Format bereit und lässt sich direkt online bearbeiten und ausdrucken.
Die Vollkaskoversicherung ist im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung eine KANN-Versicherung. Sie bietet dem Halter umfassenden Schutz für ein (meistens) hochwertiges Fahrzeug. Doch der Wert eines Fahrzeugs sinkt praktisch täglich und irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem sich der Vollkaskoversicherungsschutz nicht mehr lohnt. Wann das der Fall ist, unterscheidet sich abhängig von Modell und Baujahr.
Innerhalb der KFZ-Versicherung gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten Autoschutzbrief einzuschließen. Dieser bietet ähnliche Leistungen, wie z.B. der ADAC. Oftmals ist ein Schutzbrief automatisch in KFZ-Versicherungen vorhanden und eine Doppelversicherung mit einer eventuell vorhandenen Mitgliedschaft bei einem Automobilverband oder als Zusatzleistung einer Autocard gegeben.
Die Teilkaskoversicherung ist neben der Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung ein Bestandteil innerhalb der Kfz-Versicherung. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist die Teilkaskoversicherung eine freiwillige Ergänzungsversicherung und kann dementsprechend auch unabhängig von der Haftpflichtversicherung gekündigt werden.
Falls Ihre Kfz-Versicherung die Beiträge erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, das über die reguläre Kündigungsfrist hinausgeht. Sobald Ihnen das Schreiben zur Beitragserhöhung zugeht, haben Sie einen Monat Zeit, Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen. Es ist wichtig zu wissen, dass viele Versicherungen die Beitragsmitteilungen erst nach dem 30.11. verschicken, manchmal sogar erst Ende Dezember oder Mitte Januar.