Die Mieterselbstauskunft ist ein wichtiges Dokument im Prozess der Wohnungsvermietung. Sie dient Vermietern dazu, potenzielle Mieter besser einschätzen zu können und Risiken zu minimieren. Gleichzeitig ist sie für Mieter eine Möglichkeit, sich positiv zu präsentieren. Die Mieterauskunft ist ein Fragebogen, den der Mietinteressent ausfüllt. Sie enthält Informationen zur Person, zur finanziellen Situation und zum bisherigen Mietverhältnis. Ziel ist es, dem Vermieter ein umfassendes Bild des potenziellen Mieters zu geben. In diesem Artikel gehen wir auf die rechtlichen Grundlagen, den Inhalt und die Bedeutung der Mieterselbstauskunft ein. Am unteren Ende der Seite verweisen wir auf die Nutzung der richtigen PDF-Vorlage.
Muss ein Mieter die Selbstauskunft ausfüllen?
Ein Mieter ist rechtlich nicht dazu verpflichtet, eine Mieterselbstauskunft auszufüllen. Die Auskunftserteilung erfolgt auf freiwilliger Basis. Allerdings ist es in der Praxis häufig so, dass Vermieter die Selbstauskunft als einen Teil des Auswahlverfahrens für neue Mieter betrachten. Das bedeutet, dass die Verweigerung der Auskunft durch einen potenziellen Mieter dazu führen kann, dass der Vermieter sich gegen diesen Mieter entscheidet und die Wohnung an einen anderen Interessenten vergibt, der bereit ist, die Selbstauskunft auszufüllen.
Wichtig: DSGVO Fallstricke vermeiden!
Bei der Nutzung einer Mieterselbstauskunft müssen Vermieter die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Dies umfasst die Verarbeitung nur der für das Mietverhältnis notwendigen personenbezogenen Daten, die Informationspflicht gegenüber dem Mieter über Datenerhebung und -verwendung, sowie die Einhaltung der Rechte der Mieter, einschließlich Zugriff, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Vermieter sind zudem verpflichtet, die Sicherheit der erhobenen Daten zu gewährleisten und die Einhaltung der DSGVO nachweisbar zu dokumentieren. Die Beachtung dieser Vorgaben schützt sowohl die Privatsphäre der Mieter als auch die rechtlichen Interessen der Vermieter.
Diese Fragen dürfen Vermieter in der Selbstauskunft abfragen:
Persönliche Informationen:
- Name und aktuelle Anschrift
- Geburtsdatum
Berufliche Situation:
- Beruf und Arbeitgeber
- Höhe des monatlichen Einkommens
- Art des Arbeitsvertrags (unbefristet, befristet, Probezeit)
Vorheriges Mietverhältnis:
- Adresse der letzten Wohnung
- Grund des Auszugs
- Kontaktinformationen des vorherigen Vermieters (um Referenzen einzuholen)
Finanzielle Situation:
- Nachweise über das Einkommen (z. B. Gehaltsabrechnungen)
- SCHUFA-Auskunft (zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit)
- Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung
Haushaltszusammensetzung:
- Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen
- Anzahl und Art der Haustiere
Sonstige relevante Informationen:
- Rauchgewohnheiten
- Geplante Nutzung der Wohnung (z. B. als Hauptwohnsitz, Arbeitsraum)
Unzulässig sind Fragen, die in die Privatsphäre eingreifen oder diskriminierend sind, wie beispielsweise nach der ethnischen Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung, Schwangerschaft, Familienplanung oder politischen Ansichten. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und Antidiskriminierungsgesetze ist beim Erstellen einer Mieterselbstauskunft unerlässlich. Vermieter sollten sich stets bewusst sein, dass die Erhebung unnötiger oder sensibler Daten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Muster für Mieterauskunft online herunterladen: Das empfehlen wir
Es gibt im Internet viele Anbieter, die kostenlose Mieterselbstauskünfte anbieten. Jedoch haben sich durch die DSGVO die Anforderungen an die Selbstauskunft geändert, sodass man mit einer rechtssicheren Vorlage auf der sicheren Seite ist.