Die Vermietung einer möblierten Wohnung birgt spezifische Herausforderungen und Anforderungen, die in einem Mietvertrag detailliert festgehalten werden sollten. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Bestandteile eines solchen Mietvertrags und integriert relevante Inhalte und Überlegungen.
Wichtige Unterschiede zwischen einem Mietvertrag für eine möblierte Wohnung und einem normalen Wohnungsmietvertrag
Ein Mietvertrag für eine möblierte Wohnung unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten von einem Standard-Wohnungsmietvertrag. Diese Unterschiede sind nicht nur für die Vertragsgestaltung, sondern auch für das Verständnis der Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter von Bedeutung.
Inventarliste und Zustandsbeschreibung:
Ein zentraler Unterschied ist die Notwendigkeit, eine detaillierte Inventarliste der Möbel und Einrichtungsgegenstände beizufügen. Diese Liste muss nicht nur die vorhandenen Gegenstände auflisten, sondern auch ihren Zustand bei Mietbeginn genau beschreiben. Dies ist bei einem normalen Wohnungsmietvertrag nicht erforderlich.
Abnutzung und Instandhaltung der Möbel:
Bei einer möblierten Wohnung trägt der Vermieter die Verantwortung für die Instandhaltung der Möbel. Es muss klar geregelt sein, wie mit normaler Abnutzung oder Schäden umgegangen wird, die über die übliche Abnutzung hinausgehen. In einem Standard-Mietvertrag beziehen sich Instandhaltungspflichten in der Regel nur auf die Immobilie selbst.
Höhere Mietpreise und Kaution:
Oft ist die Miete für möblierte Wohnungen höher, da sie zusätzlich zur Raumnutzung auch die Möblierung abdeckt. Entsprechend kann auch die Kaution höher angesetzt sein, um potenzielle Schäden an den Möbeln abzusichern.
Kurzfristige Mietverhältnisse:
Möblierte Wohnungen werden häufiger für kürzere Zeiträume vermietet, beispielsweise für die Dauer eines Projekts oder einer Ausbildung. Dies erfordert oft spezielle Regelungen im Mietvertrag, wie beispielsweise eine Befristung, die in normalen Mietverträgen seltener vorkommt.
Rückgabezustand:
Bei der Rückgabe einer möblierten Wohnung muss nicht nur die Immobilie selbst, sondern auch das Inventar in einem angemessenen Zustand zurückgegeben werden. Dies kann zusätzliche Regelungen im Mietvertrag erforderlich machen, insbesondere hinsichtlich der Bewertung von Abnutzungen oder Schäden an den Möbeln.
Sonderregelungen für Nutzung und Pflege:
Möblierte Wohnungen können zusätzliche Klauseln erfordern, die die Nutzung und Pflege der Möbel und Einrichtungsgegenstände betreffen. Dies kann von Reinigungspflichten bis hin zu Einschränkungen bei der persönlichen Gestaltung der Räume reichen. Diese Unterschiede machen deutlich, dass bei der Vermietung einer möblierten Wohnung besondere Sorgfalt bei der Vertragsgestaltung geboten ist, um die Interessen beider Parteien angemessen zu berücksichtigen und potenzielle Konflikte zu vermeiden.
Diese Punkte sollte ein Mietvertrag für eine möblierte Wohnung beinhalten
§1 Vertragsgegenstand
Der Mietvertrag muss genau definieren, welche Möbel und Einrichtungsgegenstände zur Wohnung gehören. Eine detaillierte Inventarliste, die dem Vertrag beigefügt wird, ist hierbei unerlässlich. Diese Liste sollte nicht nur die Art der Möbel, sondern auch ihren aktuellen Zustand genau beschreiben.
§2 Mietdauer
Bei befristeten Mietverhältnissen ist es wichtig, die Dauer des Vertrags klar zu definieren. Dies ist insbesondere relevant, wenn die Vermietung aufgrund temporärer Umstände wie einer Fortbildung oder einem beruflichen Aufenthalt in einer anderen Stadt erfolgt.
§3 Zustand der Mietsache und Übergabe
Der Zustand der Möbel und eventuelle Vorschäden müssen im Mietvertrag exakt dokumentiert werden. Für wertvolle Gegenstände empfiehlt sich eine fotografische Dokumentation.
§4 Miethöhe
Die Möblierung sollte bei der Festlegung der Miethöhe berücksichtigt werden. Eine höhere Miete kann gerechtfertigt sein, jedoch muss bei untauglichen Möbeln eine Mietminderung in Betracht gezogen werden.
§5 Betriebskosten
Die Betriebskosten und ihre Zusammensetzung sollten klar im Vertrag aufgeführt und geregelt werden.
§6 Mietzahlungen
Die Modalitäten der Mietzahlung, einschließlich Zahlungsweise und -termin, müssen im Vertrag festgelegt werden.
§7 Kaution
Die Höhe der Kaution ist gesetzlich begrenzt und dient als Sicherheit für den Vermieter. Sie darf drei Monatsmieten (ohne Betriebskosten) nicht überschreiten.
§8 Mieterhöhungen
Regelungen zu möglichen Mieterhöhungen sollten klar definiert sein, einschließlich eventueller Ausschlusszeiträume.
§9 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Vertrag sollte Regelungen enthalten, die unberechtigte Aufrechnungen und Zurückbehaltungen durch den Mieter verhindern.
§10 Nutzung der Mietsache, Untervermietung und Tierhaltung
Klare Regeln bezüglich der Nutzung der Wohnung, der Möglichkeit zur Untervermietung und der Tierhaltung sind wichtig, um spätere Konflikte zu vermeiden.
§11 Bauliche Veränderungen, Aus- und Verbesserungen
Der Mieter sollte ohne Zustimmung des Vermieters keine baulichen Veränderungen vornehmen dürfen.
§12 Instandhaltung der Mietsache und Schäden an der Mietsache
Die Verantwortlichkeiten für Instandhaltung und Reparaturen, insbesondere bei Beschädigungen durch den Mieter, müssen klar geregelt sein.
§13 Bagatellschäden
Es kann vereinbart werden, dass der Mieter für die Reparatur von Bagatellschäden aufkommt, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
§14 Schönheitsreparaturen
Regelungen zu Schönheitsreparaturen sollten klar und rechtlich einwandfrei formuliert sein.
§15 Empfangsanlagen für Rundfunk und Fernsehen
Festlegungen bezüglich der Installation von Empfangsanlagen durch den Mieter sollten im Vertrag enthalten sein.
§16 Betreten des Anwesens durch den Vermieter
Der Vermieter hat das Recht, die Wohnung unter bestimmten Umständen zu betreten. Dies sollte im Vertrag spezifiziert werden.
§17 Mehrere Mieter
Bei mehreren Mietern müssen alle Erklärungen gemeinsam abgegeben werden.
§18 Kündigung
Die gesetzlichen Vorgaben zur Kündigung müssen genau beachtet werden, um Nachteile für den Mieter zu vermeiden.
§19 Rückgabe der Mietsache
Die Bedingungen für die Rückgabe der Wohnung sollten festgelegt werden, wobei die mieterfreundliche Rechtsprechung zu beachten ist.
§20 Besondere Vereinbarungen
Hier ist Raum für individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter.
§21 Salvatorische Klausel
Diese Klausel regelt, dass der Vertrag auch bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen wirksam bleibt.
Unsere Empfehlung
Wir empfehlen Ihnen für die Vermietung einer möblierten Wohnung die Nutzung einer rechtlich geprüften Vorlage.
Mietvertrag möblierte Wohnung*
Um die Inventarwerte korrekt zu dokumentieren, verwenden Sie unsere beschreibbare Inventarliste. Füllen Sie die Liste sorgfältig aus, indem Sie alle mitvermieteten Gegenstände und deren Zustand erfassen. Legen Sie die ausgefüllte Inventarliste später dem Mietvertrag bei und lassen Sie sich diese vom Mieter bei der Übergabe der Wohnung unterschreiben.
Inventarliste