Bei einem Umzug sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Neben den vielen Dingen, die Sie hinsichtlich der Logistik bedenken müssen, sind auch viele organisatorische und administrative Aufgaben zu erledigen. Eine leidige Angelegenheit ist der Papierkram rund um die Adressänderung. Während die einen den Service der Post nutzen und einen Nachsendeauftrag aktivieren, wollen es die anderen nicht darauf ankommen lassen, der Post die komplette Verantwortung zu übertragen. Sie setzen auf die manuelle Information ihrer Vertragspartner.
Auch wer spät dran ist und es schlicht versäumt hat, sich rechtzeitig um einen Nachsendeauftrag zu kümmern, der sollte selbst dafür sorgen, dass die neuen Adressdaten schnellstens bei Versicherungen, Finanzamt, Arbeitgeber & Co landen.
Übrigens: Es gibt einen Unterschied zwischen dem kostenpflichtigen Nachsendeauftrag und der kostenfreien Umzugsmitteilung der Post. Bei der Umzugsmitteilung sorgt die Post für einen automatischen Datenabgleich in ihrer Adressdatenbank. Alle Unternehmen, die dort gelistet sind, erhalten Automatisch Ihre neuen Kontaktdaten. Vollständig ist diese Information allerdings nicht, denn nicht alle Vertragspartner sind dort eingetragen. Egal, welche Option Sie nutzen – ob Umzugsmitteilung oder Nachsendeauftrag – Sie müssen ohnehin prüfen, wer über die neue Adresse informiert werden muss, um die Vollständigkeit zu gewährleisten.
Wer muss informiert werden?
Beim genaueren Hinsehen ist die Liste derjenigen, die über Ihren Umzug informiert werden müssen, ziemlich lang. Zum einen hätten wir da die privaten Kontakte. Der Freundeskreis, Verwandte und Bekannte, mit denen sie regelmäßig in Kontakt stehen, sollten Sie über ihren Umzug informieren. Außerdem sollten Sie an diesen Stellen Bescheid geben:
Banken und Bausparkassen
Falls der Umzug innerhalb des Ortes stattfindet, gehen Sie an der Filiale vorbei und informieren über die neue Adresse. Falls eine neue Filiale in Ihrer Stadt für Sie zuständig ist, erledigt die Bank die administrativen Aufgaben selbstständig. Ziehen Sie in eine andere Stadt, wollen aber bei der Bank in der alten Stadt bleiben, informieren Sie die Filiale ebenfalls. Führen Sie ein Konto bei einer Online-Filiale, tragen Sie die geänderte Adresse im Kundenportal selbst ein.
Finanzamt
Ihr Finanzamt informieren Sie in der Regel bei der jährlichen Einkommensteuererklärung über die aktuelle Anschrift. Sind aber offene Vorgänge in Bearbeitung, sollten Sie die Informationen sofort weitergeben.
Behörden
Beziehen Sie Kindergeld? Arbeitslosengeld? Stehen Ihnen andere Bezüge wie zum Beispiel BAföG oder Elterngeld zu? Dann sollten Sie sich die Behörden informieren.
GEZ
Auch die GEZ muss über den Adresswechsel Bescheid bekommen. Die Gebühreneinzugszentrale hält Formulare zum Ummelden bereit.
Haustiere
Zahlen Sie Hundesteuer? Dann setzen Sie sich mit der zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung und informieren diese über den Umzug
Schulen, Kindergärten
Gehen die Kinder noch zu Schule, sie ziehen aber innerhalb eines Ortes um, klären Sie mit dem (kirchlichen) Träger oder dem Schulamt, ob ihr Kind nach wie vor in dieselbe Schule bzw. den Kindergarten gehen kann.
Vereine, Mitgliedschaften in Verbänden etc.
Bei Vereinen, Verbänden und andere Mitgliedschaften steht entweder die Kündigung an oder sie informieren schlicht darüber, dass sie umziehen, wenn Sie weiter Mitglied bleiben wollen.
Versicherungen
Versicherungen zu informieren ist deshalb so wichtig, weil manche Verträge adressbezogen laufen. Das gilt zum Beispiel für die Kfz-Versicherung.
Zeitungen, Zeitschriften und Abos
Lieferanten von Zeitungen, Zeitschriften und Magazinen müssen über den Adresswechsel informiert werden.
So informieren Sie schnell und unkompliziert
Damit die Information über die neue Anschrift schnell und korrekt übermittelt wird, sollten Sie ein Standardschreiben aufsetzen, wie es zum Beispiel in unserem Muster vorgeschlagen wird. Dann müssen Sie lediglich die Adressen sowie ggf. Vertragsdaten einsetzen und können per Serienbrief oder per E-Mail alle relevanten Kontakte informieren.