Nachdem ein versicherungspflichtiger Schaden durch die KFZ-Versicherung reguliert wurde, haben Sie das Recht, den Vertrag zu kündigen. Von dem außerordentlichen Kündigungsrecht können Sie innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (meist Zeitpunkt des Erhaltes der Entschädigungszahlung) Gebrauch machen. Gekündigt werden kann zum sofortigen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.
Um Ihre KFZ-Versicherung nach einem Schaden bequem zu kündigen, können Sie den nachstehenden Vordruck benutzen. Geben Sie den Zeitpunkt zur Kündigung selbst vor und ergänzen Sie die restlichen Felder mit Ihren jeweiligen Vertragsdaten. Achten Sie darauf, rechtezeitig eine Anschlussversicherung abzuschließen. Der Text auf der Kündigungsvorlage dient als Muster und kann frei verändert werden.