Telefon- und Internetanbieter kündigen (Kombivertrag)

Heutzutage sind der Telefon- und DSL Anschluss zuallermeist über einen Anbieter in einem Kombivertrag beinhaltet. Als sinnvoll erweisen sich Telefon- und Internetflatrates, die die Nutzung des Telefonanschlusses und Internetanschlusses zu einem Festpreis ermöglichen.

Derartige Verträge werden oftmals für eine Laufzeit von zwei oder drei Jahren abgeschlossen. Wenn man nicht kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate vor dem im Vertrag genannten Ablauftermin. Innerhalb dieses Zeitraumes muss die Kündigung Ihrem Telefonanbieter vorliegen.

Mit unserer Vorlage können Sie einen Kombivertrag (z.B. DSL und Telefon) zum nächstmöglichen Kündigungstermin kündigen. Für den Fall einer gesonderten Mitnahme Ihrer Telefonnummer müssen Sie den Anbieter darauf hinweisen, dass er die Nummer auch übernimmt. Sofern erforderlich, sollten Sie diesen Punkt bei der Kündigung mit angeben.

Achten Sie auch darauf, rechtzeitig einen neuen Anbieter mit der Übernahme (Portierung) Ihrer Rufnummer zu beauftragen. Als sinnvoll erweist sich auch die zweitweise Weiterleitung der Rufnummer auf einen Mobilfunkanschluss. Somit bleiben Sie zwischenzeitlich erreichbar.

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