Der Gesetzgeber hat im Oktober 2016 neu geregelt, dass viele mit Verbrauchern geschlossenen Verträge in Textform gekündigt werden dürfen. Das bedeutet, dass in vielen Fällen Kündigungen per SMS, E-Mail oder Fax möglich sind. Die bis dahin unverzichtbare Schriftform hingegen ist nicht mehr für alle Verträge verpflichtend.
Generell sind Mietverträge von dieser Neuregelung ausgenommen. Das bedeutet, dass Sie nach wie vor ihren Mietvertrag in Schriftform mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift kündigen müssen.
Mietvertrag auf unbestimmte Zeit ist üblich
Es ist gängige Praxis, dass ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wird. Zeitlich befristete Verträge sind seltener zu finden. Einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag zu kündigen ist alltäglich und recht unkompliziert.
Im BGB sind zwar umfangreiche Mietrechtsregelungen verankert, doch diese sind zum größten Teil zum Schutz von Mietern konzipiert. Während es für Vermieter verhältnismäßig schwierig ist, einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag rechtlich wirksam zu kündigen, haben es Mieter ganz leicht. Sie kündigen einen Standard Mietvertrag schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift. Allerdings müssen sie einige Punkte beachten.
Gesetzliche Kündigungsfristen
Kündigen Sie einen unbefristeten Mietvertrag, dann greifen die gesetzlichen Kündigungsfristen. Üblich sind drei Monate zum Ende des Monats. Tipp: Prüfen Sie Ihren Mietvertrag. Dort sind die Kündigungsfristen genannt. Fehlen Angaben dazu, dann gilt immer das BGB.
Nach den Buchstaben des Gesetzes müssen Sie spätestens am dritten Werktag eines Monats kündigen, damit der Vertrag Ende des übernächsten Monats ausläuft. Wichtig: die Kündigung muss dem Vermieter am dritten Werktag eines Monats zugestellt worden sein. Erhält er die Kündigung erst am vierten Werktag eines Monats, dann endet der Vertrag erst zum über-übernächsten Monat.
Beispiel 1: Sie kündigen ihren Mietvertrag bis zum 3. Juli. Bei fristgerechter Zustellung beim Vermieter endet der Vertrag zum 30. September.
Beispiel 2: Sie schicken Ihre Kündigung am 3. Juli ab, der Vermieter erhält Ihr Kündigungsschreiben erst am 05. Juli. Damit endet der Vertrag erst zum 31. Oktober.
Achtung: Nicht der Poststempel ist entscheidend, sondern der Tag der Zustellung beim Vermieter! Um die fristgerechte Zustellung sicherzustellen, können Sie diese
- entweder persönlich übergeben und sich den Empfang vom Vermieter quittieren lassen.
- Oder Sie wählen das Einwurf-Einschreiben, bei dem der Postbote die Zustellung der Kündigung bestätigt.
Die dritte Option ist, die Kündigung mit einem unbeteiligten Zeugen zusammen persönlich in den Briefkasten des Vermieters zu werfen. Der Zeuge soll im Zweifel dazu bereit sein, die fristgerechte Zustellung bestätigen.
Inhalt einer ordentlichen Kündigung
Ihr Kündigungsschreiben muss im Grunde nicht viel enthalten. Ihr Absender und natürlich die Adresse ihres Vermieters sind Pflicht. Hinzu kommt ein kurzer Satz, dass Sie die Wohnung an der Adresse XY fristgerecht zum Termin XY kündigen und um Kündigungsbestätigung bitten. Hilfreich ist, im Anschreiben direkt einen Übergabetermin vorzuschlagen. Unsere Vorlage beinhaltet alle notwendigen Punkte und steht für Sie zur Nutzung bereit.