Sie haben einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen und möchten diesen widerrufen? Das muss nicht immer ein Problem sein. Nach einem Urteil des AG Dortmund vom 13.10.2010 (Az. 417 C3 3787/10) können Sie einen Vertrag nach Vertragsabschluss wieder rückgängig machen, wenn Sie den Handyvertrag in einem Laden abgeschlossen haben. Zur Sicherheit nehmen Sie sich Ihren individuellen Vertrag zur Hand, und schauen in den Vertragsbedingungen nach Erläuterungen und Fristen zu Ihrem Widerrufsrecht. Dieses ist in der Regel auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, das heisst, dass ein Widerruf innerhalb der festgelegten Frist beim Mobilfunkanbieter vorliegen muss.
Mit unserer Vorlage können Sie ein Widerrufsschreiben verfassen. Ergänzen Sie einfach die Felder mit Ihren individuellen Adressdaten und Ihrer Mobilfunknummer oder Vertragsnummer, und drucken das fertige Dokument einfach aus.
Sollten Sie bereits ein Handy geliefert bekommen haben, sollten Sie dieses natürlich mit dem Schreiben zurücksenden.
Als Nachweis empfiehlt es sich, den Widerruf mit Sendebestätigung (z.B. per Fax Sendebericht oder Einschreiben bei der Post) zu verschicken.