Kündigung / Befreiung Rundfunkbeitrag - Möglichkeiten, Infos und PDF-Vorlage

Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient. Die Rechtsgrundlage dafür bildet der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der in allen Bundesländern gilt. Eine "Kündigung" im klassischen Sinne ist daher nicht möglich, aber es gibt bestimmte Umstände, unter denen Sie von der Beitragspflicht befreit werden können oder diese endet. Lesen Sie unsere Zusammenfassung zu den Befreiungsmöglichkeiten und nutzen unsere PDF-Vorlage, um in wenigen Schritten einen professionellen Befreiungsantrag für die Rundfunkgebühren an die Gebührenzentrale zu stellen.

Wann darf ich kündigen bzw. mich befreien lassen?

  • Umzug ins Ausland: Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen, endet Ihre Beitragspflicht in Deutschland. Sie müssen den Umzug dem Beitragsservice melden und einen Nachweis erbringen, z.B. durch eine Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts.
  • Zusammenzug in einen bereits beitragszahlenden Haushalt : In Deutschland ist der Rundfunkbeitrag haushaltsbezogen. Das bedeutet, dass pro Haushalt nur ein Beitrag fällig ist. Wenn Sie in einen Haushalt ziehen, in dem bereits jemand den Beitrag zahlt, können Sie Ihre eigene Beitragspflicht beenden.
  • Befreiung aus sozialen Gründen: Empfänger bestimmter Sozialleistungen (z.B. BAföG, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen) können sich unter Vorlage entsprechender Nachweise von der Beitragspflicht befreien lassen.
  • Tod des Beitragszahlers: Im Todesfall endet die Beitragspflicht automatisch. Die Erben müssen den Tod jedoch dem Beitragsservice melden und eine Sterbeurkunde vorlegen.

Rechtliche Grundlagen und Dokumente

  • Rundfunkbeitragsstaatsvertrag: Dieses Gesetz regelt die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Es legt fest, wer beitragspflichtig ist und unter welchen Bedingungen eine Befreiung möglich ist.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Beitragsservices : Diese enthalten weitere Details zur Beitragspflicht und den Prozessen für Befreiung oder Beendigung.

Wie erfolgt die Kündigung bzw. Befreiung?

  • Schriftliche Mitteilung: Ein formloses Schreiben mit allen notwendigen Angaben und Nachweisen muss an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gesendet werden. Dies kann per Post oder in manchen Fällen online erfolgen.
  • Fristen und Termine: Die Befreiung von der Beitragspflicht muss in der Regel rückwirkend innerhalb eines Monats nach Eintritt des Befreiungsgrunds beantragt werden. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Befreiung erst ab dem Folgemonat.
  • Bestätigung: Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Bestätigung über die Beendigung Ihrer Beitragspflicht oder Ihre Befreiung.

Ich habe keinen Fernseher und kein Radio - muss ich dennoch zahlen?

Die Frage, ob man ein TV- oder Radiogerät besitzt, ist für die Beitragspflicht in Deutschland nicht relevant. Der Rundfunkbeitrag ist eine Haushaltsabgabe, die unabhängig von der Anzahl oder dem Vorhandensein von Empfangsgeräten erhoben wird. Das bedeutet, dass jeder Haushalt in Deutschland den Beitrag zahlen muss, selbst wenn er keinen Fernseher, kein Radio oder keinen internetfähigen Computer besitzt. Diese Regelung wurde mit der Umstellung von der vormaligen "GEZ-Gebühr" auf den Rundfunkbeitrag im Jahr 2013 eingeführt. Die Rechtsgrundlage dafür bietet der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Einzige Ausnahmen sind die oben genannten Befreiungsmöglichkeiten aus sozialen Gründen, bei Umzug ins Ausland oder bei Zusammenzug in einen bereits beitragszahlenden Haushalt.

 

Weitere Suchbegriffe: 
GEZ, Rundfunkgebühren, TV-Gebühren, Gebühreneinzug, Zwangsgebühr, ARD, ZDF, Öffentlich rechtlich, Sendeanstalt, Rundfunkanstalt, Gebühreneinzugszentrale

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