Scheidung - was passiert mit bestehenden Versicherungen?

Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern bringt auch viele organisatorische und finanzielle Herausforderungen mit sich. Ein oft übersehener Aspekt sind die bestehenden Versicherungen. Was passiert mit Ihrer Haftpflicht-, Hausrat- oder Lebensversicherung nach der Trennung? In diesem Beitrag klären wir diese und weitere Fragen.

Private Haftpflichtversicherung

Der Versicherungsnehmer behält nach der Trennung den Vertrag. Der Ehepartner bleibt bis zur Scheidung mitversichert, es sei denn, der Versicherungsnehmer meldet eine neue Lebenspartnerin als Mitversicherte an. Es ist jedoch ratsam, dass der Ehepartner nach der Trennung eine eigene Haftpflichtversicherung abschließt. Falls gemeinsame Kinder vorhanden sind, bleiben diese über den Vertrag des Elternteils versichert, bei dem sie wohnen.

Hausratversicherung

Bei einem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung bleibt der Versicherungsnehmer im Vertrag. Der Vertrag kann jedoch auf den getrennten Lebenspartner umgeschrieben werden. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz für die alte Wohnung des Versicherungsnehmers spätestens nach Ablauf von drei Monaten nach der nächsten Beitragsfälligkeit erlischt, wenn keine Änderung vorgenommen wird.

KFZ-Versicherung

Der Versicherungsnehmer behält auch hier die Rechte am Vertrag sowie den Schadenfreiheitsrabatt. Nach Absprache kann der Rabatt auf den Ehepartner übertragen werden, sofern dieser im Vertrag als Mitfahrer eingetragen war.

Wohngebäudeversicherung

Für die Gebäudeversicherung ist die Eintragung im Grundbuch entscheidend. Nach der Scheidung bleibt der Versicherungsschutz bestehen, bis die Immobilie im Grundbuch umgeschrieben wird. Dann muss der Vertrag entsprechend angepasst werden.

Private Unfallversicherung

Die Scheidung hat in der Regel keine Auswirkungen auf bestehende Unfallversicherungen. Wenn jedoch der Ehepartner in einer Familienversicherung eingeschlossen ist, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag auch ohne Zustimmung ändern oder kündigen. Es ist daher sinnvoll, den Versicherungsschutz in separate Verträge aufzuteilen.

Krankenversicherung

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Der Versicherungsschutz für den bisher mitversicherten Ehepartner endet automatisch nach drei Monaten nach der Scheidung. Innerhalb dieser Frist sollte der Ehepartner eine eigene Versicherung abschließen.
  • Private Krankenversicherung: Unterhaltsbedürftige Ehepartner und gemeinsame Kinder können weiterhin privat versichert bleiben.

Lebensversicherung

Der Versicherungsnehmer hat das Recht, Bezugsrechte und Versicherungsnehmereigenschaften jederzeit zu ändern. Bei unwiderruflichen Bezugsrechten ist die Zustimmung des Bezugsberechtigten erforderlich.

Fazit

Eine Scheidung bringt viele Veränderungen mit sich, auch im Bereich der Versicherungen. Es ist wichtig, frühzeitig alle Verträge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um finanzielle und rechtliche Risiken zu minimieren.