Wenn Sie eine Beitragserhöhung zu Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten, besteht in der Regel e.in außerordentliches Kündigungsrecht. Nach Erhalt der Mitteilung zur Beitragserhöhung haben Sie einen Monat Zeit, den Rechtsschutzvertrag zu kündigen. Gekündigt werden kann frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung wirksam wird.
Beispiel:
Sie erhalten am 13.05. die Mitteilung Ihrer Versicherung zur Beitragserhöhung. Die Beitragserhöhung soll zum 01.06. in Kraft treten. Sie haben somit bis um 13.06. die Möglichkeit, den Vertrag zum 01.06 zu kündigen. Also auch dann noch, wenn die Versicherung schon in Kraft getreten ist.
Wichtig: Achten Sie darauf, rechtzeitig zu dem Termin eine neue Rechtsschutzversicherung abzuschließen, andernfalls können erneute Wartezeiten eintreten, und der Versicherungsschutz gefährdet sein. In der Regel beträgt die Wartezeit je nach versicherten Schutz drei Monate. Im Falle eines Versicherungswechsels entfällt die Wartezeit, sofern ununterbrochen eine neue Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde.
Mit unserer Vorlage können Sie Ihre Rechtsschutzversicherung aufgrund einer Beitragsanpassung zum nächstmöglichen Termin kündigen. Der Mustertext ist frei veränderbar. Somit können Sie auch einen festen Ablauftermin eintragen.