Wenn Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen möchten, müssen beide Elternteile persönlich beim Bürgerbüro anwesend sein. In Fällen, wo ein oder beide Elternteile den Termin nicht wahrnehmen können oder möchten, wird eine Vollmacht benötigt. Wir bieten Ihnen für diesen Zweck eine kostenlose PDF-Vorlage, die Sie einfach mit Ihren persönlichen Angaben versehen und ausdrucken können.
In Deutschland ist es für die Beantragung eines Kinderreisepasses zwingend erforderlich, dass beide sorgeberechtigten Elternteile persönlich anwesend sind, um ihre Zustimmung zu geben. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Eltern gemeinsames Sorgerecht für das Kind haben. Die persönliche Anwesenheit beider Elternteile ist ein unerlässlicher Schritt, der dem Schutz des Kindes dient und sicherstellt, dass beide Elternteile mit der Ausstellung des Reisepasses einverstanden sind.
Ausnahmen:
Alleiniges Sorgerecht: Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, ist nur die Zustimmung dieses Elternteils erforderlich. In diesem Fall muss ein entsprechender Nachweis (z.B. Sorgerechtsbeschluss) vorgelegt werden.
Vollmacht: Wenn einer der Elternteile nicht anwesend sein kann, ist es in der Regel möglich, dem anderen Elternteil oder einer dritten Person eine Vollmacht zur Beantragung des Kinderreisepasses zu erteilen. Die Vollmacht muss in diesem Fall sehr klar formuliert sein und die Zustimmung zur Beantragung des Reisepasses ausdrücklich beinhalten.
Unmöglichkeit der Anwesenheit: In einigen Fällen kann das Fehlen eines Elternteils durch eine schriftliche Erklärung begründet werden, wenn die Anwesenheit aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich ist.
Wer kann bevollmächtigt werden?
Grundsätzlich kann jeder volljährige Mensch bevollmächtigt werden, der die notwendigen Formalitäten und Anforderungen erfüllt. Dies kann ein naher Verwandter, ein Freund der Familie oder ein anderer Vertrauensmann/-frau sein.
Was muss die Vollmacht enthalten?
Eine gültige Vollmacht zur Beantragung eines Kinderreisepasses sollte folgende Informationen enthalten:
- Name und Geburtsdatum des Kindes
- Name und Kontaktdaten des Bevollmächtigten
- Eindeutige Erklärung des Vollmachtgebers, dass der Bevollmächtigte berechtigt ist, den Kinderreisepass zu beantragen
- Unterschrift des Vollmachtgebers
- Datum und Ort der Ausstellung der Vollmacht
Gültigkeitsdauer der Vollmacht
Die Vollmacht sollte ein konkretes Ablaufdatum haben, um Missbrauch zu verhindern. Es ist ratsam, die Vollmacht so kurz wie möglich zu halten, idealerweise nur für den Tag der Beantragung.
Welche Unterlagen werden für die Beantragung eines Kinderreisepasses benötigt?
- Geburtsurkunde des Kindes: Original oder beglaubigte Kopie.
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern: Zur Identifikation der sorgeberechtigten Elternteile.
- Passfoto: Ein biometrisches Foto des Kindes, das den offiziellen Anforderungen entspricht.
- Vollmacht: Falls einer der sorgeberechtigten Elternteile nicht anwesend sein kann, wird eine schriftliche Vollmacht benötigt, die die Beantragung durch den anwesenden Elternteil oder eine dritte Person erlaubt.
- Sorgerechtsbeschluss: Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern ist ein Nachweis über das Sorgerecht erforderlich, falls nur ein Elternteil das Sorgerecht hat.
- Antragsformular: Einige Bürgerämter verlangen, dass ein Antragsformular ausgefüllt wird. Dieses ist oft online verfügbar oder kann direkt beim Bürgeramt bezogen werden.
- Gebühr: Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist in der Regel gebührenpflichtig. Die Gebühr kann je nach Bundesland und Gemeinde variieren.
- Weitere Unterlagen: In einigen Fällen können zusätzliche Unterlagen wie Meldebescheinigung, Einwilligung des anderen Elternteils oder ähnliches erforderlich sein.
Es ist ratsam, sich vorab beim zuständigen Bürgeramt zu informieren, welche Unterlagen genau benötigt werden und ob es spezielle Anforderungen gibt.