Die Ankündigung einer Mieterhöhung ist ein rechtlich sensibler Vorgang, bei dem Vermieter zahlreiche Vorgaben beachten müssen. Wer als Vermieter eine Mieterhöhung korrekt durchsetzen möchte, benötigt nicht nur ein rechtssicheres Mieterhöhungsschreiben, sondern auch fundierte Kenntnisse zu Fristen, Höchstgrenzen und zulässigen Gründen. Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Mieterhöhung, inklusive einer kostenlosen PDF-Vorlage zum Download.
Wann ist eine Mieterhöhung erlaubt?
Eine Mieterhöhung ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Die häufigsten Gründe sind:
Anhebung auf die ortsübliche Vergleichsmiete
Wenn die derzeitige Miete deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann eine Anpassung verlangt werden. Die Vergleichsmiete wird meist über den Mietspiegel der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ermittelt. Grundlage ist hier § 558 BGB.
Modernisierungsmaßnahmen
Führt der Vermieter wertsteigernde Modernisierungen durch (z. B. energetische Sanierung, Einbau moderner Heizsysteme), kann er nach § 559 BGB bis zu 8 % der Kosten auf die Jahresmiete umlegen.
Gestiegene Betriebskosten
Sind im Mietvertrag variable Betriebskosten vereinbart und steigen diese dauerhaft, ist eine Mieterhöhung möglich, z. B. durch eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung.
Unzulässige Gründe für eine Mieterhöhung
Nicht jede Kostenveränderung oder bauliche Maßnahme rechtfertigt eine Mieterhöhung:
- Reine Instandhaltungsarbeiten (z. B. defekte Fenster ersetzen)
- Mieterhöhung unmittelbar nach Einzug
- Überschreiten der gesetzlichen Kappungsgrenze
Wie hoch darf eine Mieterhöhung ausfallen?
Die sogenannte Kappungsgrenze legt fest, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 % steigen darf. In angespannten Wohnungsmärkten ist dieser Wert auf 15 % reduziert (laut Mietpreisbegrenzungsverordnung). Wichtig: Die neue Miete darf niemals die ortsübliche Vergleichsmiete überschreiten.
Welche Fristen und gesetzlichen Grundlagen gelten?
Die rechtliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), §§ 557 ff. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Schriftform: Die Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail ist nicht ausreichend.
- Begründungspflicht: Die Höhe der neuen Miete muss mit Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten belegt werden.
- Zustimmungsfrist: Der Mieter hat zwei Monate Zeit , der Mieterhöhung zuzustimmen.
- Wirksamkeit: Die Mieterhöhung wird frühestens nach Ablauf der Frist wirksam.
- Dreijahresgrenze: Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens drei Jahre liegen.
Kostenloser Vordruck zur Mieterhöhung (PDF)
Nutzen Sie unsere Vorlage, um eine Mieterhöhung korrekt anzukündigen. Der Vordruck im PDF-Format enthält alle notwendigen Angaben:
- Anschrift von Mieter und Vermieter
- Begründung der Mieterhöhung
- Nennung der neuen Miete und des Wirksamkeitsdatums
- Hinweise zur Frist und Zustimmung
Hinweis: Unsere Vorlage stellt kein Ersatz für eine individuelle Rechtsberatung dar. Bitte prüfen Sie, ob die Angaben auf Ihren konkreten Fall anwendbar sind.
FAQ zur Mieterhöhung
Wie schreibe ich eine Mieterhöhung korrekt?
Nutzen Sie eine Vorlage und passen Sie diese individuell an. Wichtig sind eine sachliche Begründung, die exakte Höhe der neuen Miete und der Hinweis auf die gesetzliche Zustimmungsfrist.
Wann darf ich die Miete erhöhen?
Grundsätzlich nach einem Zeitraum von 15 Monaten seit Einzug oder der letzten Mieterhöhung.
Was ist der Unterschied zwischen Modernisierung und Instandhaltung?
Modernisierung erhöht den Wohnwert (z. B. neues Bad), Instandhaltung stellt nur den alten Zustand wieder her (z. B. defekte Armaturen ersetzen).
Fazit: Eine Mieterhöhung erfordert genaue Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit unserer kostenlosen Vorlage und den Informationen auf dieser Seite sind Sie gut vorbereitet. Bei Unsicherheiten sollten Sie jedoch eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.