Ein Brandschutzordnung-Aushang ist ein dokumentierter Teil der Brandschutzordnung nach DIN 14096, der für alle Personen im Gebäude gut sichtbar angebracht wird. Dieser Aushang, auch als Teil A der Brandschutzordnung bezeichnet, dient dazu, klare und prägnante Verhaltensregeln für den Brandfall zu vermitteln. Ziel ist es, Panik zu vermeiden, die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten und die Evakuierung effizient zu gestalten.
Wer ist gesetzlich verpflichtet, einen Aushang der Brandschutzordnung nach DIN 14096 bereitzustellen?
Die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Aushangs der Brandschutzordnung (Teil A nach DIN 14096) liegt bei Personen oder Institutionen, die für die Sicherheit in bestimmten Gebäuden und Bereichen verantwortlich sind. Diese Pflicht ergibt sich aus gesetzlichen Vorschriften, Normen und technischen Regeln. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten betroffenen Gruppen.
Vermieter und Hauseigentümer
Vermieter und Hauseigentümer von Mehrfamilienhäusern oder Wohnanlagen sind verpflichtet, in gemeinschaftlich genutzten Bereichen wie Treppenhäusern oder Fluren eine Brandschutzordnung auszuhängen, sofern Brandschutzauflagen bestehen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht sowie den Bauordnungen der Länder. Der Aushang dient der Orientierung der Bewohner und der rechtlichen Absicherung der Eigentümer.
Betreiber öffentlicher Gebäude
Betreiber von Schulen, Krankenhäusern, Kindergärten, Veranstaltungsorten oder Behörden müssen einen Aushang der Brandschutzordnung bereitstellen. Diese Verpflichtung leitet sich aus Sonderbauvorschriften ab, da in solchen Gebäuden oft eine hohe Anzahl an Personen zusammentrifft, die im Brandfall klare Anweisungen benötigt.
Arbeitgeber und Gewerbebetreibende
Arbeitgeber, die Mitarbeiter beschäftigen oder gewerblich genutzte Gebäude wie Büros, Hotels, Restaurants oder Produktionsstätten betreiben, müssen einen Aushang nach DIN 14096 bereitstellen. Die Arbeitsstättenverordnung sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) fordern, dass Informationen über das Verhalten im Brandfall für alle Beschäftigten zugänglich sind.
Betreiber von Sonderbauten
Gebäude wie Hochhäuser, Einkaufszentren, Flughäfen oder Bahnhöfe unterliegen besonderen Brandschutzvorschriften. Betreiber solcher Sonderbauten sind gesetzlich verpflichtet, umfassende Maßnahmen zum Brandschutz zu ergreifen, einschließlich der Bereitstellung einer Brandschutzordnung. Dies dient der Sicherheit der hohen Anzahl von Personen, die sich in solchen Gebäuden aufhalten.
Betreiber von Wohnheimen und Unterkünften
In Wohnheimen, Pflegeeinrichtungen oder anderen Beherbergungsbetrieben ist ein Aushang der Brandschutzordnung ebenfalls verpflichtend. Er informiert Bewohner und Gäste über Fluchtwege, Notfallmaßnahmen und Verhaltensregeln im Brandfall, was insbesondere für ortsfremde oder schutzbedürftige Personen wichtig ist.
Ein Verstoß kann teuer werden!
Die Nichterfüllung der Verpflichtung zur Bereitstellung einer Brandschutzordnung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
So können Bußgelder von Behörden verhängt werden, wenn der Aushang fehlt oder nicht den Vorschriften entspricht. Beispielsweise könnte in einem Mehrfamilienhaus mit Brandschutzauflagen das Ordnungsamt eine Kontrolle durchführen und feststellen, dass im Treppenhaus kein Aushang vorhanden ist. In einem solchen Fall kann der Vermieter eine Geldstrafe erhalten, da er gegen die Vorgaben der Landesbauordnung verstoßen hat.
Ein weiteres Risiko besteht in der Haftung im Brandfall. Wenn beispielsweise in einem Bürogebäude ein Feuer ausbricht und der fehlende Aushang dazu führt, dass Besucher die Fluchtwege nicht finden oder falsch handeln, können Vermieter oder Betreiber für daraus resultierende Personenschäden oder Sachschäden haftbar gemacht werden. Gerichte werten das in solchen Fällen als Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Zusätzlich drohen Versicherungsprobleme. Versicherer könnten im Schadensfall Leistungen kürzen oder verweigern, wenn nachgewiesen wird, dass der Betreiber gegen Brandschutzvorschriften verstoßen hat. Beispielsweise könnte eine Versicherung bei einem Feuer in einem Hotel argumentieren, dass die unzureichende Information der Gäste durch einen fehlenden Aushang die Evakuierung verzögert hat, was den Schaden vergrößerte. Dadurch könnte der Betreiber auf einem Großteil der Kosten sitzen bleiben.
Wo muss die Brandschutzordnung ausgehangen werden?
Die Brandschutzordnung (Teil A nach DIN 14096) muss an zentralen und gut sichtbaren Orten im Gebäude angebracht werden, um im Notfall schnell zugänglich zu sein. Die genauen Standorte richten sich nach der Art des Gebäudes und seiner Nutzung:
- Wohngebäude: Im Treppenhaus oder Eingangsbereich, sichtbar für alle Bewohner.
- Gewerbegebäude: An Flucht- und Rettungswegen, in Eingangsbereichen oder Aufenthaltsräumen.
- Öffentliche Gebäude: In Fluren, Treppenhäusern und Bereichen mit hohem Publikumsverkehr.
- Industrie/Lagerstätten: In der Nähe von Arbeitsbereichen, Fluchtwegen und Gefahrenschwerpunkten.
Der Aushang sollte auf Augenhöhe, leicht lesbar und gegebenenfalls mehrsprachig sein. Robustheit und klare Kennzeichnung mit Piktogrammen sind ebenfalls wichtig, um im Ernstfall die Sicherheit aller Personen zu gewährleisten.
Unterschiede zwischen den Teilen der Brandschutzordnung nach DIN 14096
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist in drei Teile untergliedert, die sich in Zielgruppe und Detailtiefe unterscheiden. Jeder Teil erfüllt einen spezifischen Zweck, um den Brandschutz effektiv zu organisieren und die Sicherheit aller Personen im Gebäude zu gewährleisten.
Teil A: Der Aushang für alle Personen
Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, einschließlich Besucher und Personen, die das Gebäude nicht kennen. Er enthält einfache und allgemein verständliche Informationen über das Verhalten im Brandfall. Beispielsweise wird erklärt, dass man bei einem Brand Ruhe bewahren, die Notrufnummer 112 wählen und Fluchtwege nutzen soll. Symbole und Piktogramme unterstützen die Verständlichkeit, sodass auch Personen ohne Deutschkenntnisse die Anweisungen verstehen können. Ein typischer Aushang könnte in einem Mehrfamilienhaus im Eingangsbereich oder in einem Hotel an der Rezeption angebracht sein.
Teil B: Detaillierte Anweisungen für regelmäßige Nutzer
Teil B richtet sich an Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten, wie Bewohner eines Wohnhauses, Mitarbeiter eines Büros oder Kunden eines Fitnessstudios. Hier werden die Verhaltensregeln im Brandfall detaillierter beschrieben. Ein Beispiel wäre die genaue Erklärung, wie ein Feuerlöscher richtig eingesetzt wird oder welche Fluchtwege bei verschiedenen Szenarien zu nutzen sind. In einem Büro könnte Teil B den Mitarbeitern erläutern, wie sie die Brandschutztüren offen halten dürfen, ohne die Sicherheitsvorkehrungen zu verletzen. Diese Informationen sind häufig in Schulungen eingebettet und als Handbuch oder interne Dokumentation verfügbar.
Teil C: Anweisungen für Verantwortliche
Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz, wie Brandschutzbeauftragte, Sicherheitskräfte oder Gebäudeverwalter. Es enthält umfassende Anweisungen zur Organisation des Brandschutzes, etwa die regelmäßige Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen wie Rauchmeldern, die Durchführung von Evakuierungsübungen oder die Kommunikation mit der Feuerwehr. Ein Beispiel wäre ein Brandschutzbeauftragter, der sicherstellt, dass Feuerlöscher regelmäßig gewartet und Fluchtpläne aktualisiert werden. In einem Krankenhaus könnte Teil C auch spezielle Anweisungen für den Umgang mit bettlägerigen Patienten im Brandfall enthalten.
Fragen zum Brandschutz? – Zuständige Stellen
Bei Fragen zum Brandschutz gibt es je nach Thema verschiedene Ansprechpartner. Die Feuerwehr und örtlichen Brandschutzdienststellen sind erste Anlaufstellen für allgemeine Fragen oder Beratung zu gesetzlichen Vorgaben. Bauaufsichtsbehörden unterstützen bei baurechtlichen Themen wie Fluchtwegen oder Brandschutzkonzepten. In Unternehmen helfen Brandschutzbeauftragte oder die Berufsgenossenschaft bei der Umsetzung betrieblicher Vorschriften. Für technische oder spezifische Anliegen, etwa die Installation von Brandschutzeinrichtungen, können Sachverständige oder Fachfirmen konsultiert werden. Auch Versicherungen geben Hinweise, welche Maßnahmen für den Schutz von Eigentum notwendig sind.