Nach einer Beitragserhöhung in Ihrer Gebäudeversicherung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Von diesem können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung Gebrauch machen. Gekündigt werden kann frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Benutzen Sie zur Kündigung Ihrer Gebäudeversicherung nach Bekanntwerden einer Beitragserhöhung einfach den nachstehenden Vordruck. Der Text auf der Vorlage dient als Muster und ist frei veränderbar. So können Sie z.B. auch das Datum der Vertragsaufhebung vorgeben. Vergessen Sie auch nicht, rechtzeitig einen Anschlussvertag abzuschließen! Sind Kreditgeber vorhanden, müssen Sie Ihrer Versicherung ferner eine Einwilligung von der jeweiligen Bank zum Versicherungswechsel vorlegen.