Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die jeder haben sollte. Aber wussten Sie, dass Sie die Beiträge für Ihre Haftpflichtversicherung unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen können?
Haftpflichtversicherung für Angestellte
Angestellte, die lohn- oder einkommenssteuerpflichtig sind, können die Beiträge für ihre private Haftpflichtversicherung grundsätzlich als Sonderausgaben geltend machen. Dies gilt bis zu einer bestimmten Höchstgrenze des Sonderausgabenabzugs. Dabei ist es unerheblich, um welche Art von privater Haftpflichtversicherung es sich handelt – sei es die Tierhalterhaftpflicht, Hundehaftpflicht oder Grundbesitzerhaftpflicht.
Berufliche Haftpflichtversicherungen
Für beruflich bedingte Haftpflichtversicherungen, wie die Vermögensschadenhaftpflicht, ist es wichtig, dass diese als berufliche Versicherungen gekennzeichnet sind. In diesem Fall können die Beiträge in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden.
Tipps für Selbstständige und Unternehmer
Für Selbstständige und Unternehmer kann es sinnvoll sein, die private Haftpflichtversicherung mit der Betriebshaftpflichtversicherung zu kombinieren. Die Beiträge für diese kombinierten Versicherungen können dann in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, was die Steuerlast mindert.
Zusammenfassung und Fazit
Die Möglichkeit, Beiträge zur Haftpflichtversicherung steuerlich geltend zu machen, bietet sowohl Angestellten als auch Selbstständigen und Unternehmern finanzielle Vorteile. Während Angestellte die Beiträge als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzen können, haben Selbstständige und Unternehmer die Option, diese als Betriebsausgaben anzusetzen.