Wann kann ich die KFZ-Versicherung kündigen?

Die Kündigung einer KFZ-Versicherung kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein, sei es wegen einer Beitragserhöhung, dem Verkauf des Fahrzeugs oder einfach, weil Sie ein besseres Angebot gefunden haben. In diesem umfassenden Leitfaden erläutern wir die verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie Ihre KFZ-Versicherung kündigen können, und was dabei zu beachten ist.

Kündigung zum Vertragsende

Jahresverträge und Kündigungsfristen

KFZ-Versicherungsverträge sind in der Regel Jahresverträge, die meistens zum 1. Januar eines jeden Jahres gekündigt werden können. Wichtig ist, dass die Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrags, also in der Regel bis zum 30. November, bei der Versicherung eingegangen sein muss. Versäumen Sie diese Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Kündigung per Einschreiben

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie die Kündigung immer per Einschreiben versenden. So haben Sie einen Nachweis, dass Ihre Kündigung fristgerecht eingegangen ist.

Neue Versicherung rechtzeitig abschließen

Vergessen Sie nicht, rechtzeitig eine neue Versicherung abzuschließen. Ein Vergleich der KFZ-Versicherungen kann Ihnen dabei helfen, erhebliche Ersparnisse zu erzielen.

Kündigung bei Beitragserhöhung

Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung

Wenn Ihre KFZ-Versicherung die Beiträge erhöht, haben Sie das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dieses Recht können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung ausüben.

Taktiken der Versicherungen

Manchmal versenden Versicherungen die Mitteilungen über Beitragserhöhungen bewusst spät, um Kündigungen zu minimieren. Dennoch haben Sie auch in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht, das ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung gilt.

Kündigung wegen Wagniswegfall

Verkauf oder Abmeldung des Fahrzeugs

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder abmelden, erlischt die zugehörige KFZ-Versicherung automatisch. In diesem Fall sollten Sie die Abmeldebestätigung vom Straßenverkehrsamt Ihrer Versicherung vorlegen und die anteilmäßige Erstattung bereits gezahlter Prämien verlangen.

Anmeldung eines neuen Fahrzeugs

Wenn Sie ein neues Fahrzeug anmelden, können Sie dies bei einer anderen Versicherung tun. Lassen Sie sich dazu die Versicherungsbestätigung des neuen Versicherers aushändigen.

Kündigung nach einem Schadenfall

Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung

Nachdem ein Schaden durch Ihre Versicherung reguliert wurde, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses besteht einen Monat lang ab dem Zeitpunkt, an dem die Verhandlungen über die Entschädigung abgeschlossen sind. Die Kündigung kann sofort wirksam werden.

Anschlussversicherung nicht vergessen

Auch in diesem Fall sollten Sie daran denken, rechtzeitig eine Anschlussversicherung abzuschließen, um nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen.

Fazit

Die Kündigung einer KFZ-Versicherung kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll oder notwendig sein. Wichtig ist, die jeweiligen Fristen und Bedingungen zu kennen und einzuhalten. Ein Vergleich der Angebote kann zudem zu erheblichen Ersparnissen führen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen.