Eine Kreditkarte zu kündigen ist in wenigen Schritten erledigt. Was dazu nötig ist, erfahren Sie jetzt.
1. Überprüfen Sie den Kreditkartenvertrag
Die Kreditkarte wird in der Regel über eine kontoführende Bank abgeschlossen. Deshalb ist die Kündigung auch an diese Stelle zu richten. Überprüfen Sie explizit die Vertragsunterlagen, die sie bei der Bestellung der Kreditkarte unterschrieben haben. Dort stehen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle im Falle einer Kündigung drin.
2. Informieren Sie sich über die Kündigungsfristen
Sie sollten überprüfen, welche Kündigungsfristen gelten. Dazu rufen Sie entweder die zuständige Sachbearbeitung an oder entnehmen die Informationen den Vertragsunterlagen. Kündigungsfristen variieren in Abhängigkeit vom Anbieter.
3. Tragen Sie alle nötigen Informationen zusammen
Um einen Vertrag zu kündigen, benötigen Sie die Vertragsnummer sowie die Bezeichnung des Produktes, das sie kündigen wollen. Die Angabe der Kreditkartennummer nebst Namen des Kreditkarteninhabers ist ebenfalls ausreichend. Die Informationen stehen auf der Kreditkarte oder auf der Bestätigung der Kreditkartenbestellung. Alternativ sind diese Daten auch auf Ihrer Kreditkartenabrechnung zu finden.
4. Setzen Sie das Schreiben auf
Die gesammelten Daten müssen Sie jetzt nur noch in einen kurzen Zweiteiler einbauen. Wie die Kündigung aussehen kann, entnehmen Sie bitte unserem Vordruck, das als Muster für sie dient.
5. Verschicken Sie die Kündigung
In der Regel sind Kreditkarten immer auf dem Postweg mit Original-Unterschrift zu kündigen. Sie sollten unbedingt einen ausreichend frankierten Briefumschlag bereithalten. Außerdem hatte es sich bewährt, die Kündigung per Einwurfeinschreiben zu versenden.
Beim Einwurfeinschreiben dokumentiert der Briefträger, dass er die Kündigung in den Empfangsbereich der Versicherung gebracht hat. Das dient Ihnen als Nachweis für den rechtzeitigen Eingang Ihrer Kündigung bei dem Kreditinstitut.
Wählen Sie die Variante des Übergabeeinschreibens, könnte es zu Problemen kommen. Der Grund liegt darin, dass beim Übergabeeinschreiben ein Vertreter des Kreditinstituts eine Unterschrift abgeben muss, um den Empfang zu bestätigen. Tut er das nicht – aus welchen Gründen auch immer – geht der Brief zurück und gilt als nicht zugestellt. Läuft es schlecht, versäumen Sie dadurch die Kündigungsfrist und müssen die Kreditkarte für einen weiteren Leistungszeitraum bezahlen.