Leihvertrag - PDF-Vorlage (rechtssicher)

Sie möchten eine Sache unentgeltlich verleihen oder selbst zeitweise nutzen – ganz ohne Kauf oder Miete? Ein Leihvertrag bringt in solchen Fällen rechtliche Klarheit und schützt beide Seiten vor Missverständnissen oder späteren Streitigkeiten. Egal ob Werkzeuge, Fahrzeuge oder Möbel: Wer privat oder geschäftlich etwas kostenlos überlässt, sollte die Rahmenbedingungen immer schriftlich festhalten. 

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann ein Leihvertrag sinnvoll ist, welche Inhalte rechtlich erforderlich sind und wie Sie mit einer rechtssicheren PDF-Vorlage schnell und einfach einen passenden Vertrag erstellen können.

Für diese Anwendungsfälle macht ein Leihvertrag Sinn

Ein Leihvertrag kommt in vielen Alltagssituationen zum Einsatz – nicht nur im privaten Bereich, sondern auch in Unternehmen oder Vereinen. Typische Anwendungsbeispiele:

  • Privatpersonen leihen unter Freunden oder Nachbarn Werkzeuge, Möbel, Gartengeräte oder Haushaltsgegenstände.
  • Familienangehörige überlassen sich Fahrzeuge, Fahrräder oder Immobilien zur vorübergehenden Nutzung.
  • Unternehmen stellen Mitarbeitern dienstliche Geräte (z. B. Laptops oder Werkzeuge) zur privaten Nutzung zur Verfügung.
  • Vereine leihen Veranstaltungszubehör wie Zelte, Technik oder Mobiliar an Mitglieder aus.
  • Vermieter überlassen Einrichtungsgegenstände oder Inventar ohne Aufpreis zur Nutzung.

Wichtig: Ein Leihvertrag ist immer dann sinnvoll, wenn eine unentgeltliche Überlassung erfolgt und es keine mietähnliche Gegenleistung gibt. Je höher der Wert des Gegenstands, desto eher sollte auf eine schriftliche Regelung zurückgegriffen werden.
 

Diese Punkte sollten unbedingt im Leihvertrag geregelt sein

Die gesetzlichen Vorschriften zum Leihvertrag (§§ 598 ff. BGB) sind relativ knapp gehalten. Umso wichtiger ist es, im Vertrag klare Absprachen zu treffen.

  • Beschreibung der Leihsache: Was genau wird verliehen (z. B. Marke, Modell, Zustand)?
  • Leihdauer: Beginn und – falls gewünscht – eine feste Rückgabefrist.
  • Rückgabemodalitäten: Wie und in welchem Zustand ist die Sache zurückzugeben?
  • Verwendungszweck: Dient zur Klarstellung und zur Vermeidung missbräuchlicher Nutzung.
  • Pflege und Instandhaltung: Wer trägt Verantwortung für Wartung, Reinigung oder kleinere Reparaturen?
  • Haftung bei Schäden oder Verlust: Wer haftet im Schadensfall – auch bei leichter Fahrlässigkeit?
  • Kaution (optional): Besonders bei hochwertigen Gegenständen sinnvoll.
  • Versicherung (optional): Etwa bei Kfz oder teurer Technik.

Ein sauber formulierter Vertrag hilft, spätere Diskussionen zu vermeiden und gibt beiden Parteien Sicherheit.
 

Die 8 häufigsten Fragen und Antworten zum Leihvertrag

1. Ist ein Leihvertrag auch mündlich gültig?

Ja, ein Leihvertrag kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden und ist damit rechtlich wirksam. Allerdings ist im Streitfall schwer zu beweisen, was genau vereinbart wurde – daher ist eine schriftliche Fixierung dringend zu empfehlen.

2. Muss ein Leihvertrag eine feste Laufzeit haben?

Nein, das Gesetz verlangt keine bestimmte Vertragsdauer. Fehlt jedoch eine klare Vereinbarung zur Leihfrist, kann der Verleiher die Rückgabe jederzeit verlangen (§ 604 BGB), was zu Unsicherheiten für den Entleiher führt.

3. Wer haftet für Schäden an der Leihsache?

Grundsätzlich haftet der Entleiher, wenn er den Gegenstand fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt. Für normale Abnutzung im Rahmen der üblichen Nutzung haftet er jedoch nicht – diese trägt der Verleiher.

4. Kann der Verleiher den Vertrag jederzeit kündigen?

Wenn keine feste Laufzeit vereinbart wurde, darf der Verleiher die Leihsache jederzeit zurückfordern – auch kurzfristig. Bei einer befristeten Leihe endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt.

5. Was unterscheidet einen Leihvertrag von einer Miete?

Bei der Miete wird für die Nutzung des Gegenstands ein Entgelt gezahlt, bei der Leihe erfolgt die Überlassung unentgeltlich. Diese Unentgeltlichkeit ist das wesentliche Merkmal des Leihvertrags und sollte im Vertrag klar benannt werden.

6. Darf der Entleiher die Leihsache weiterverleihen?

Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verleihers darf der Entleiher die geliehene Sache an Dritte weitergeben. Ohne eine solche Genehmigung riskiert er, für Schäden oder Verluste vollständig zu haften.

7. Was passiert, wenn die Leihsache beschädigt oder gestohlen wird?

Der Entleiher muss den Verleiher unverzüglich informieren und unter Umständen Schadensersatz leisten – vor allem, wenn der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Für höhere Gewalt oder nicht verschuldete Verluste haftet er hingegen nicht automatisch.

8. Ist eine Kaution bei einem Leihvertrag erlaubt?

Ja, eine Kaution kann freiwillig vereinbart werden, um den Verleiher gegen mögliche Schäden oder Nichtrückgabe abzusichern. Die Höhe und Rückzahlungsbedingungen sollten im Vertrag festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

 

Darum sollten Sie eine rechtssichere Leihvertragsvorlage nutzen 

Ein klar formulierter Leihvertrag schützt beide Seiten – gerade wenn es um wertvolle Gegenstände oder längere Leihzeiten geht. Mit einer geprüften Vorlage stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Punkte rechtssicher geregelt sind und Missverständnisse vermieden werden.

Leihvertragsvorlage (rechtssicher)*

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