War es vor einigen Jahren noch recht kompliziert, den Stromanbieter zu wechseln, so ist dies heutzutage deutlich einfacher geworden. Bei immer weiter steigenden Strompreisen und der zunehmenden Verfügbarkeit von Vergleichsportalen ist der Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter nicht nur einfach, sondern auch ein effektives Mittel, um langfristig Kosten zu sparen. Eine Kündigung des bestehenden Stromvertrages ist dabei häufig der erste Schritt. Doch wie genau läuft dieser Prozess ab, und was muss man beachten?
Kündigung des Stromvertrages – Kann ich im schlimmsten Fall ohne Strom dastehen?
Eine der größten Sorgen beim Stromanbieterwechsel ist die Befürchtung, dass man ohne Strom dastehen könnte, wenn beim Wechsel etwas schiefläuft. Diese Sorge ist jedoch unbegründet. In Deutschland greift die sogenannte Grundversorgungspflicht, die sicherstellt, dass jeder Haushalt mit Strom versorgt wird. Sollte es zu einer Verzögerung beim Wechsel kommen oder der neue Anbieter unerwartet abspringen, übernimmt der örtliche Grundversorger automatisch die Stromlieferung – ohne Unterbrechung.
Um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten, ist es jedoch wichtig, die Kündigungsfrist des bestehenden Stromvertrages im Auge zu behalten. Diese beträgt in der Regel drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit, kann jedoch je nach Vertrag variieren. Einige Verträge bieten auch Sonderkündigungsrechte, etwa bei Preiserhöhungen.
Wie läuft der Wechsel ab?
Der Wechsel des Stromanbieters ist heutzutage so unkompliziert wie nie zuvor. In der Regel übernimmt der neue Anbieter sämtliche Formalitäten, einschließlich der Kündigung des bestehenden Vertrages. Der Ablauf sieht meist folgendermaßen aus:
- Vergleich des neuen Anbieters: Über Vergleichsportale oder direkte Angebote können Sie den für Sie günstigsten Anbieter auswählen.
- Abschluss des neuen Vertrages: Sobald Sie sich für einen Anbieter entschieden haben, schließen Sie online oder schriftlich einen neuen Vertrag ab.
- Kündigung durch den neuen Anbieter: Der neue Anbieter informiert den alten Anbieter über den Wechsel.
- Übergang ohne Unterbrechung: Nach Ablauf der Kündigungsfrist übernimmt der neue Anbieter die Stromlieferung.
Es empfiehlt sich jedoch, die Kündigungsbestätigung des bisherigen Anbieters sowie die Vertragsbestätigung des neuen Anbieters sorgfältig aufzubewahren.
Muss ich die Zählerstände beim Wechsel angeben?
Ja, die Übermittlung der Zählerstände ist ein zentraler Bestandteil des Wechsels. Der Zählerstand dient dazu, den genauen Zeitpunkt des Lieferantenwechsels festzulegen und die Abrechnung korrekt vorzunehmen.
In der Regel erhalten Sie von Ihrem bisherigen Anbieter eine Aufforderung, den Zählerstand zum Kündigungsdatum mitzuteilen. Gleichzeitig benötigt auch der neue Anbieter den Zählerstand, um mit der Abrechnung zu beginnen. Es empfiehlt sich, ein Foto des Zählerstands zu machen, um einen Nachweis für mögliche Rückfragen zu haben.
In welchen Fällen benötige ich eine PDF-Vorlage?
Eine PDF-Vorlage zur Kündigung des Stromvertrages kann in verschiedenen Fällen sinnvoll sein:
- Eigenständige Kündigung: Wenn Sie die Kündigung nicht dem neuen Anbieter überlassen möchten oder müssen (z. B. bei Sonderkündigungen), können Sie eine Vorlage verwenden, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind.
- Sonderkündigungsrecht: Bei Preiserhöhungen oder Umzügen kann es notwendig sein, den Vertrag selbst zu kündigen. Eine gut vorbereitete Vorlage spart hierbei Zeit und stellt sicher, dass die Kündigung rechtsgültig ist.
- Nachweis und Dokumentation: Eine schriftliche Kündigung in Form eines PDFs dient als Nachweis, falls es zu Unstimmigkeiten mit dem alten Anbieter kommt.
Die Vorlage sollte wichtige Informationen wie Ihre Kundennummer, den gewünschten Kündigungstermin und die Bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung enthalten.
Was gilt bei Umzug? Benötige ich dann eine schriftliche Kündigung?
Ein Umzug kann unter bestimmten Umständen ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Stromvertrag begründen. Ob Sie eine schriftliche Kündigung benötigen, hängt davon ab, ob der Anbieter am neuen Wohnort weiterhin Strom liefern kann und ob die Vertragskonditionen gleich bleiben:
Falls der Anbieter am neuen Wohnort keinen Strom liefern kann:
In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Eine schriftliche Kündigung ist erforderlich, in der Sie Ihren Umzug und das Kündigungsdatum angeben. Häufig verlangt der Anbieter auch einen Nachweis, z. B. eine Kopie des Mietvertrags oder der Ummeldebescheinigung.
Falls der Anbieter weiterhin Strom liefern kann:
Viele Anbieter bieten an, den Vertrag einfach an die neue Adresse anzupassen. Allerdings sind Sie nur zur Vertragsfortführung verpflichtet, wenn der Anbieter die gleichen Konditionen, insbesondere den bisherigen Preis, garantiert. Ändern sich die Preise oder Vertragsbedingungen am neuen Wohnort, haben Sie das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Falls Sie die Fortführung akzeptieren, ist keine Kündigung notwendig. Möchten Sie dennoch kündigen, können reguläre Kündigungsfristen gelten.
Um Ihre Kündigung nach einem Umzug unkompliziert vorzunehmen, empfehlen wir unsere PDF-Vorlage (Link unterhalb des Beitrages). Ändern Sie den Text in der Vorlage am besten folgendermaßen ab. Vergessen Sie nicht, Ihre Zählerstände mit anzugeben.
Betreff: Kündigung meines Stromvertrags aufgrund eines Umzugs
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Stromvertrag (Kundennummer: [Ihre Kundennummer], Zählernummer: [Ihre Zählernummer]) aufgrund meines Umzugs außerordentlich zum [Kündigungsdatum].
Da eine Belieferung an meiner neuen Adresse unter den bisherigen Konditionen nicht möglich ist, mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Als Nachweis füge ich [z. B. meinen Mietvertrag / meine Ummeldebescheinigung] bei.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich.
Wichtig: Wenn Sie Ihren Vertrag selbst kündigen
Wenn Sie sich entscheiden, Ihren Stromvertrag eigenständig zu kündigen, sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass Sie bereits eine Bestätigung des neuen Anbieters vorliegen haben, bevor Sie die Kündigung abschicken. Nur so können Sie gewährleisten, dass die Stromversorgung nahtlos weiterläuft und es zu keiner Unterbrechung kommt. Ohne eine verbindliche Zusage des neuen Anbieters könnten Sie Gefahr laufen, kurzfristig in die teurere Grundversorgung zu rutschen. Planen Sie daher sorgfältig und koordinieren Sie den Wechsel rechtzeitig, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.
Wichtig: Beim Stromvergleich immer ohne Bonus rechnen!
Beim Vergleich von Stromtarifen sollten Neukundenboni und Wechselprämien nicht in die Berechnung einbezogen werden, da sie nur im ersten Vertragsjahr gelten und die tatsächlichen Kosten verzerren. Diese Boni lassen einen Tarif oft günstiger erscheinen, als er langfristig ist, da der Strompreis nach Ablauf der Prämienzeit deutlich steigen kann. Ein realistischer Vergleich sollte daher immer auf den reinen Arbeitspreis und die Grundgebühr basieren, um versteckte Kosten und spätere Überraschungen zu vermeiden. Über den Vergleich bei dem nachfolgenden Anbieter können Sie die Boni ganz einfach herausrechnen.
Weiter zum Stromvergleich*