Sie möchten für jemand anderen ein Rezept, ein Medikament oder einen Befund abholen? Hierfür benötigen Sie in aller Regel eine schriftliche Vollmacht. In diesem Artikel geben wir Ihnen wichtige Informationen zur Hand und stellen Ihnen eine kostenlose Vollmacht für die Abholung zur Verfügung. Mit diesem Wissen und der Vorlage sind Sie bestens gerüstet, um in Vertretung für andere handeln zu können.
Braucht man unbedingt eine Vollmacht für die Abholung von Medikamenten, Rezepten oder Befunden?
Die Abholung von Medikamenten, Rezepten oder medizinischen Befunden im Namen einer anderen Person ist ohne eine entsprechende Vollmacht in Deutschland in der Regel nicht möglich. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre und medizinischen Daten des Patienten. Ohne eine Vollmacht würde die ausgebende Stelle, wie eine Apotheke oder Arztpraxis, gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Daher ist es wichtig, eine formgerechte Vollmacht auszustellen, die dem Bevollmächtigten erlaubt, in Ihrem Namen zu handeln.
Welche Angaben muss die Vollmacht enthalten?
Eine wirksame Vollmacht für die Abholung von medizinischen Dokumenten und Medikamenten sollte folgende Informationen beinhalten:
- Vollständige Identität des Vollmachtgebers: Name, Adresse und Geburtsdatum.
- Vollständige Identität des Bevollmächtigten: Name, Adresse und Geburtsdatum.
- Umfang der Vollmacht: Konkrete Benennung der Berechtigungen, z.B. Abholung von spezifischen Medikamenten, Rezepten oder medizinischen Befunden.
- Gültigkeitsdauer: Angabe, ob die Vollmacht zeitlich begrenzt oder bis auf Widerruf gültig ist.
- Ort und Datum: Die Angabe, wo und wann die Vollmacht ausgestellt wurde.
- Unterschrift: Die eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers.
Benötige ich den Personalausweis des Vollmachtgebers?
Zusätzlich zur Vollmacht ist es häufig erforderlich, dass der Bevollmächtigte seinen eigenen Personalausweis sowie eine Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers vorlegt. Dies dient der eindeutigen Identifikation und der Vermeidung von Missbrauch. Es empfiehlt sich, im Vorfeld bei der jeweiligen Einrichtung (Arztpraxis, Apotheke, Krankenhaus) nachzufragen, ob und welche weiteren Dokumente benötigt werden.