Sie benötigen eine Vorsorgevollmacht? Bei uns finden Sie ein kostenloses Muster im PDF-Format, das Sie ganz einfach an Ihre eigenen Bedürfnisse anpassen können. Aber denken Sie daran: Eine Vorlage ist eine gute Starthilfe, ersetzt jedoch keinen fachkundigen Rat von einem Anwalt. Ein Gespräch mit einem Rechtsexperten ist also immer eine gute Idee, um auf der sicheren Seite zu sein. Wir haben Ihnen in diesem Beitrag die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die Sie zur Vorsorgevollmacht wissen sollten.
Niemand mag daran denken, aber schnell können durch Krankheit oder Unfall von jetzt auf gleich völlig neue Lebenssituationen entstehen, in denen Betroffene nicht mehr die Möglichkeit haben, selbständig Entscheidungen zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht ist angesichts dessen das perfekte Instrument, um das eigene Leben auch in einem solchen Unglücksfall gezielt zu steuern und Angehörigen womöglich schwere Entscheidungen abzunehmen.
Vor plötzlicher Krankheit oder Unfällen ist niemand gefeit, insofern ist eine Vorsorgevollmacht für jedes Alter zu empfehlen und nicht nur für Personen älterer Generationen. Im Grunde genommen ist niemand zu jung, um eine solche Vollmacht zu erstellen. Das aktuelle Durchschnittsalter liegt gemäß Angaben der Bundesnotarkammer bei über 65 Jahren, die Lebenswirklichkeit lässt sich aber nicht an starren Altersgrenzen festmachen.
Inhaltliche Aspekte: Was steht in einer Vorsorgevollmacht?
Die Gestaltung einer Vorsorgevollmacht ist nicht ganz einfach, denn wer will sich schon mit möglichen Zukunftsszenarien beschäftigen? In jedem Falle muss der Text so individuell wie möglich sein und zum Leben der Person passen. Wer unerfahren ist und sich nicht rechtlich beraten lassen möchte, trifft mit einem professionellen Mustertext sicher eine gute Wahl, denn in einem solchen werden alle relevanten Bereiche abgedeckt, sodass eine Individualisierung sehr gut möglich ist. (Unterhalb des Artikels finden Sie einen Link zum Muster des MBJV für eine Vorsorgevollmacht). Über die Inhalte und den Umfang der Vorsorgevollmacht kann der Verfasser übrigens selber frei bestimmen. Er legt somit in vollem Bewusstsein das fest, was er später eventuell nicht mehr steuern bzw. bestimmen kann. Hier zeigt sich in aller Deutlichkeit die Wichtigkeit dieses Dokumentes: Es geht um nicht weniger als die willentliche Steuerung des eigenen Lebens. Für viele Menschen ist dies nicht nur mit Würde verbunden, sondern auch mit der beruhigenden Gewissheit, alles für den Notfall ‚geregelt‘ zu haben.
Zu den typischen Bereichen einer Vorsorgevollmacht gehören insbesondere
- vermögensrechtliche Angelegenheiten (Verfügung von Bankkonten und Sparbücher als konkretes Beispiel)
- persönliche (gesundheitliche) Anliegen wie Einwilligungen in Operationen, Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen oder die Unterbringung in einem Pflegeheim
Unter Umständen kann es je nach Lebenssituation Sinn machen, einen fachärztlichen Rat einzuholen, um Entscheidungen in der Vollmacht schriftlich zu fixieren, die der zu erwartenden Realität auch entsprechen. Es besteht auch die Option, eine so genannte Untervollmacht zu erteilen. In einem solchen Fall ist es aber nötig, dass das Verhältnis zwischen den Bevollmächtigten im Dokument genau beschrieben wird. Eine Stellvertretung ist aber in sehr persönlichen Angelegenheiten wie der Testamentserrichtung oder der Eheschließung ausgeschlossen.
Eine Vertrauensangelegenheit: Über das Wesen der Bevollmächtigten
Jenseits des formalen Dokuments darf der menschliche Aspekt niemals außer Acht gelassen werden. Zu bedenken ist, dass ausgewählte Bevollmächtigte Vertrauenspersonen sind, die unter Umständen schwerste Entscheidungen mit großer Tragweite zu treffen haben. Ein Bevollmächtigter handelt eigenverantwortlich, er wird grundsätzlich nicht von einem Gericht überwacht. Oftmals sind auch die Aufgaben, die ein Bevollmächtigter im Ernstfall zu erledigen hat, nicht einfach. Bevor also eine Vorsorgevollmacht aufgesetzt wird, sollte diese Person des Vertrauens gefragt und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Durch ein persönliches Gespräch bekommt der formale Aspekt einen menschlichen Rahmen, der den Umgang mit den Inhalten zu jeder Zeit wesentlich erleichtert.
Das Wichtigste auf einen Blick - Häufige Fragen und Antworten
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, durch das eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) die Erlaubnis erteilt, in ihrem Namen Entscheidungen zu treffen. Diese Entscheidungen können verschiedene Lebensbereiche betreffen, darunter finanzielle Angelegenheiten, medizinische Behandlung und persönliche Belange.
Wofür brauche ich sie?
Die Vorsorgevollmacht ist besonders wichtig, wenn der Vollmachtgeber aus verschiedenen Gründen – wie Krankheit, Unfall oder Alter – nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln. Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann sichergestellt werden, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen auch dann berücksichtigt werden, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.
Unterschied Vorsorgevollmacht zur Patientenverfügung?
Während die Vorsorgevollmacht eine Person ermächtigt, Entscheidungen in verschiedenen Lebensbereichen zu treffen, konzentriert sich die Patientenverfügung ausschließlich auf medizinische Fragen. In einer Patientenverfügung legt man fest, welche medizinischen Maßnahmen man wünscht oder ablehnt, falls man nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Es ist oft sinnvoll, beide Dokumente zu kombinieren, um eine umfassende Vorsorge zu treffen.
Wen kann man bevollmächtigen?
Grundsätzlich kann jeder voll geschäftsfähige Erwachsene bevollmächtigt werden. Es sollte jedoch eine Person des Vertrauens sein, da sie weitreichende Entscheidungen in Ihrem Namen treffen kann. Oft werden Familienmitglieder, Lebenspartner oder enge Freunde als Bevollmächtigte eingesetzt.
Was muss in der Vorsorgevollmacht drinstehen?
Die Vorsorgevollmacht sollte klar und eindeutig formuliert sein und folgende Punkte enthalten:
- Den Namen und die Kontaktdaten des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten.
- Den Anwendungsbereich der Vollmacht, z.B. Gesundheitssorge, Vermögenssorge etc.
- Den Zeitpunkt der Aktivierung der Vollmacht, z.B. sofort oder nur im Falle der Geschäftsunfähigkeit.
- Eventuell die Dauer der Vollmacht, falls sie nicht unbegrenzt gelten soll.
- Unterschrift des Vollmachtgebers und idealerweise auch des Bevollmächtigten.
An dieser Stelle bieten wir ausnahmsweise keine eigene Vorlage an, sondern empfehlen Ihnen den offiziellen Vordruck des Bundesministeriums für Justiz, siehe unten.