Die Anstellung einer Haushaltshilfe in einem Privathaushalt bringt viele Vorteile mit sich. Es entsteht jedoch auch die Notwendigkeit, einen rechtlich einwandfreien Arbeitsvertrag aufzusetzen, der die Rechte und Pflichten beider Parteien klar definiert.
Rechtliche Grundlagen
Ein Arbeitsvertrag für Haushaltshilfen muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. In Deutschland sind hierbei insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu beachten. Wichtig ist auch die Berücksichtigung des Mindestlohngesetzes, da auch Haushaltshilfen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben.
Vertragsinhalte
Ein Arbeitsvertrag sollte mindestens folgende Punkte enthalten:
- Persönliche Daten beider Vertragsparteien: Name, Adresse, Geburtsdatum.
- Arbeitsbeginn und -dauer: Informationen über den Beginn des Arbeitsverhältnisses und, falls zutreffend, die Befristung.
- Tätigkeitsbeschreibung: Klare Beschreibung der zu leistenden Tätigkeiten.
- Arbeitszeit: Festlegung der Arbeitsstunden pro Woche und der Arbeitszeiten.
- Vergütung: Höhe des Gehalts, Auszahlungsmodus und Angaben zu Zuschlägen, Prämien oder Boni.
- Urlaubsanspruch: Regelungen zum Erholungsurlaub.
- Kündigungsfristen: Bestimmungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Krankheit: Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- Geheimhaltungspflichten: Insbesondere bei privaten Haushalten ein wichtiger Punkt.
- Unfallversicherung: Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Tipp
In jedem Arbeitsvertrag für Haushaltshilfen, besonders bei Vollzeitbeschäftigungen bis zu 40 Stunden pro Woche, ist es empfehlenswert, eine Probezeit zu vereinbaren. Diese Probezeit ermöglicht es beiden Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – zu beurteilen, ob sie mit den Leistungen und den Arbeitsbedingungen zufrieden sind und ob sie das Arbeitsverhältnis fortsetzen möchten.
Besonderheiten bei geringfügiger Beschäftigung
Häufig werden Haushaltshilfen auf Minijob-Basis beschäftigt. In diesem Fall gelten spezielle Regelungen, zum Beispiel hinsichtlich der Sozialversicherung und der Steuerfreiheit des Einkommens bis zu einer bestimmten Grenze.
Die wichtigsten Fakten
- Sozialversicherung und Steuern: Als Arbeitgeber müssen Sie Haushaltshilfen zur gesetzlichen Sozialversicherung anmelden, die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung umfasst. Außerdem ist zu prüfen, ob Lohnsteuer abzuführen ist.
- Minijobs: Ein Minijob liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt 520 Euro nicht übersteigt oder die Beschäftigung auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Bei Minijobs gelten Sonderregelungen für Sozialversicherung und Lohnsteuer. Sie können im vereinfachten Haushaltsscheckverfahren angemeldet werden.
- Gleitzone: Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 520,01 Euro und 1.600 Euro gelten besondere Bestimmungen für Beschäftigungen in der Gleitzone.
- Statusfeststellungsverfahren: Bei Unsicherheit, ob es sich um einen Arbeitgeber- oder Auftraggeberstatus handelt, kann bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren beantragt werden.
- Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer: Ausländische Hilfen im Haushalt oder Garten dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen und kein Beschäftigungsverbot vorliegt.
Die Nutzung einer Vorlage schafft Rechtssicherheit
Wir empfehlen für die Verwendung des Arbeitsvertrages für Haushaltshilfen die Vorlagen von Formblitz. Gegen eine geringe Gebühr können die Verträge direkt heruntergeladen werden. Man unterscheidet bei der Anstellung von Haushaltshilfen diese zwei häufig gewählten Vertragsformen:
Dieser Muster-Arbeitsvertrag (Hier zu finden >>>*) ist speziell für Haushaltshilfen ausgelegt, die mehr als im Rahmen eines Mini- oder Midi-Jobs arbeiten, also bis zu 40 Stunden pro Woche.
Für Löhne unter 850 € kann die Gleitzonenregelung genutzt werden, um Sozialbeiträge zu reduzieren.
Für die Anstellung einer Person auf Minijob-Basis sollte eine spezielle Vorlage für einen "Arbeitsvertrag Minijob in einem Privathaushalt" verwendet werden. Diese finden Sie hier >>>*