Ein Kaufvertrag für einen Hund oder Rassehund regelt nicht nur die Übergabe des Tieres von einem Verkäufer an einen Käufer, sondern bietet auch wichtige rechtliche Sicherheiten für beide Parteien. Im Folgenden wird erläutert, welche Inhalte ein solcher Vertrag typischerweise umfasst, warum er so wichtig ist und welche rechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind. Am Ende dieser Seite stellen wir Ihnen zudem eine geprüfte rechtssichere Vorlage für einen Hunde-Kaufvertrag vor.
Warum ist ein Kaufvertrag beim Hundekauf wichtig?
Ein Kaufvertrag dient als rechtliche Absicherung für beide Parteien. Für den Käufer bietet der Vertrag eine Bestätigung darüber, dass er rechtmäßiger Eigentümer des Hundes wird und dass der Hund bestimmte zugesicherte Eigenschaften hat, wie Gesundheit und Impfstatus. Für den Verkäufer ist der Vertrag eine Sicherheit, dass er sein Geld erhält und dass klare Vereinbarungen über die Verantwortlichkeiten nach dem Verkauf, wie Haftung für zukünftige Gesundheitsprobleme, getroffen wurden.
Welche Punkte sollte ein Hunde-Kaufvertrag beinhalten?
- Angaben zu den Vertragsparteien: Vollständige Namen und Adressen von Käufer und Verkäufer.
- Beschreibung des Hundes: Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Farbe, besondere Kennzeichen sowie die Chipnummer.
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten: Höhe des Kaufpreises und Angaben zur Zahlungsweise (z.B. Barzahlung, Überweisung).
- Übergabedatum und -ort: Wann und wo der Hund an den Käufer übergeben wird.
- Zusicherungen des Verkäufers: Gesundheitszustand, Impfungen, Entwurmungen und ob der Hund frei von Erbkrankheiten ist.
- Haftungsausschluss: In der Regel wird vereinbart, dass nach der Übergabe alle Risiken auf den Käufer übergehen.
- Rücktrittsrecht oder Widerrufsrecht: Bedingungen, unter denen der Käufer oder Verkäufer vom Vertrag zurücktreten kann.
- Sonstige Vereinbarungen: Wie Umgang mit Registrierungen (z.B. bei einem Zuchtverband), Trainingszustand oder besondere Verpflichtungen wie Sterilisation oder Kastration
Gewährleistung bei Hunde-Kaufvertrag?
Im Rahmen des Kaufs eines Hundes von einem gewerblichen Verkäufer, wie einem Züchter oder einem Tierhandel, ist die Gewährleistung für z.B. Gesundheitsprobleme oder erbliche Erkrankungen des Tieres, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren, gesetzlich vorgeschrieben. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Deutschland erstreckt sich die Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre ab dem Datum der Übergabe des Hundes an den Käufer. Besonders relevant ist, dass innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe vermutet wird, dass jegliche festgestellten Gesundheitsprobleme bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass dies nicht der Fall war.
Bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer ist die Situation anders. Hier kann die Gewährleistung für gesundheitliche Mängel oder Defekte des Hundes vertraglich ausgeschlossen werden, allerdings muss dies ausdrücklich im Kaufvertrag festgehalten werden. Ein solcher Ausschluss der Gewährleistung ist jedoch ungültig, wenn der Verkäufer ein gesundheitliches Problem oder einen erblichen Defekt des Hundes arglistig verschwiegen hat. In diesem Fall bleiben die rechtlichen Ansprüche des Käufers aufgrund von Täuschung bestehen.
Kaufvertragsmuster Hund*