Sie stehen vor der Vermietung oder Anmietung einer gewerblichen Immobilie und benötigen einen rechtssicheren Gewerbemietvertrag? Im Gegensatz zu privaten Mietverträgen, bei denen zahlreiche Gesetze den Mieter schützen, gelten im gewerblichen Bereich andere rechtliche Rahmenbedingungen. Gewerbemietverträge bieten mehr Flexibilität und Verhandlungsspielraum, was jedoch auch rechtliche Risiken mit sich bringt, wenn wichtige Punkte nicht ausreichend geregelt sind.
In diesem Artikel erfahren Sie, worin sich Gewerbemietverträge von privaten Mietverträgen unterscheiden, welche zentralen Punkte Sie bei der Vertragsgestaltung beachten sollten und warum die Zuhilfenahme einer rechtssicheren und anwaltlich geprüften PDF-Vorlage zu empfehlen ist.
Worin unterscheidet sich der Gewerbemietvertrag von einem privaten Mietvertrag?
Der wesentliche Unterschied zwischen einem Gewerbemietvertrag und einem privaten Mietvertrag liegt in der Zweckbindung der vermieteten Räume. Werden Räume zu Wohnzwecken vermietet, greift automatisch das Wohnraummietrecht, das den Mieter umfassend schützt. Dazu gehören gesetzliche Regelungen zur Kaution (maximal das Dreifache der Nettokaltmiete), ein starker Kündigungsschutz, Einschränkungen bei Mieterhöhungen sowie klare Vorgaben zur Umlage von Betriebskosten.
Werden Räume hingegen nicht zu Wohnzwecken vermietet, wie z. B. für gewerbliche Zwecke, an Vereine oder Behörden, findet das Wohnraummietrecht keine Anwendung. Stattdessen gilt das Gewerbemietrecht, das den Parteien deutlich mehr Vertragsfreiheit einräumt. Vermieter und Mieter können viele Vertragsbestandteile individuell aushandeln, beispielsweise hinsichtlich der Vertragslaufzeit, Mietanpassungen oder der Übernahme von Betriebskosten.
Entscheidend ist dabei nicht die Bezeichnung des Vertrages, sondern die tatsächlich beabsichtigte Nutzung der Räume. Auch wenn ein Vertrag als "Gewerbemietvertrag" bezeichnet wird, gilt das Wohnraummietrecht, wenn die Räume in der Praxis zu Wohnzwecken genutzt werden.
Die Gestaltungsfreiheit bei Gewerbemietverträgen bietet viel Spielraum für individuelle Vereinbarungen, birgt jedoch gleichzeitig das Risiko kostenintensiver Fehler.
Mischformen: Kombination von Wohnen und Gewerbe
Bei Mischformen, bei denen Räume sowohl zum Wohnen als auch für gewerbliche Zwecke genutzt werden (z. B. Büroräume mit angeschlossenem Wohnbereich), entscheidet der Schwerpunkt der Nutzung darüber, ob das Wohnraummiet- oder Gewerbemietrecht greift. Wird die Fläche überwiegend zu Wohnzwecken genutzt, gilt das Wohnraummietrecht. Überwiegt die gewerbliche Nutzung, kommt das Gewerbemietrecht zur Anwendung.
Auf welche Punkte sollte man im Gewerbemietvertrag besonders achten?
Da der Gewerbemietvertrag viel Flexibilität bietet, sollte besonderes Augenmerk auf einige zentrale Punkte gelegt werden, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden:
Vertragslaufzeit und Kündigungsregelungen : Gewerbemietverträge werden häufig für längere Zeiträume abgeschlossen, weshalb es wichtig ist, klare Vereinbarungen zu Kündigungsfristen und Vertragsverlängerungen zu treffen. Auch die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung oder Verlängerung sollte eindeutig geregelt sein.
Mietanpassungen und Indexklauseln: Im Gewerbemietrecht sind Mietanpassungen – etwa an die Inflationsrate – zulässig und häufig Bestandteil der Verträge. Die Indexmiete oder Staffelungen sollten jedoch transparent und nachvollziehbar formuliert sein.
Betriebskostenregelung: Anders als bei privaten Mietverträgen gibt es im Gewerbemietrecht keine detaillierten gesetzlichen Vorschriften, welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Daher ist es umso wichtiger, hier detaillierte Vereinbarungen zu treffen, um Missverständnisse oder spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Instandhaltung und Reparaturen: Häufig wird im Gewerbemietvertrag vereinbart, dass der Mieter bestimmte Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten übernimmt. Diese Regelungen sollten klar definiert werden, um Unklarheiten zu vermeiden.
Untervermietung und Nutzungsänderungen : Insbesondere im Gewerbebereich ist die Untervermietung oder Änderung der Nutzung des Mietobjekts ein Thema. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Untervermietung möglich ist, sollte im Vertrag eindeutig festgelegt sein.
Diese Punkte sollte der Gewerbemietvertrag beinhalten
Ein rechtssicherer Gewerbemietvertrag sollte mindestens die folgenden wesentlichen Punkte enthalten:
- Parteien des Vertrags: Klarstellung, wer Vermieter und Mieter ist (Einzelpersonen, Unternehmen, etc.).
- Beschreibung des Mietobjekts: Genaue Bezeichnung des Mietobjekts (z. B. Geschäftsraum, Lagerfläche), inkl. Größe und Lage.
- Vertragslaufzeit: Festlegung, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist, und Regelungen zur Verlängerung.
- Mietzins: Höhe der Miete, Zahlungsweise und mögliche Anpassungsmechanismen (Staffelmiete, Indexmiete).
- Betriebskostenregelung: Detaillierte Auflistung der umlagefähigen Betriebskosten.
- Instandhaltungs- und Reparaturverpflichtungen : Wer ist für welche Reparaturen verantwortlich?
- Sicherheitsleistungen: Kaution, Bürgschaften oder andere Sicherheiten.
- Sondervereinbarungen: Untervermietung, Änderungen der Nutzung, bauliche Maßnahmen, etc.
Auf der sicheren Seite: Verwenden einer anwaltlich geprüften Vertragsvorlage
Um sicherzustellen, dass der Gewerbemietvertrag allen rechtlichen Anforderungen entspricht und mögliche Fallstricke vermieden werden, ist es ratsam, eine anwaltlich geprüfte Vertragsvorlage zu verwenden. Solche Vorlagen bieten den Vorteil, dass sie alle relevanten Aspekte berücksichtigen und individuell anpassbar sind, um den speziellen Anforderungen eines Mietverhältnisses gerecht zu werden.
Gewerbemietvertrag-Muster (anwaltlich geprüft)*