Mit der Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung ergibt sich für viele Steuerpflichtige die Möglichkeit, ihre Versicherungsbeiträge steuerlich geltend zu machen. Versicherungen können einen erheblichen Teil des persönlichen Budgets ausmachen, und entsprechend lohnt es sich, die absetzbaren Posten genau zu kennen. Häufig ist es jedoch eine Herausforderung, alle relevanten Belege und Nachweise zu finden und insbesondere zwischen absetzbaren und nicht absetzbaren Versicherungen zu unterscheiden.
Um diesen Prozess zu erleichtern, bieten wir eine Vorlage an, mit der Sie ein Formscheiben an Ihre Versicherung senden können, um eine detaillierte Aufstellung Ihrer gezahlten Beiträge für steuerlich absetzbare Versicherungen anzufordern. Dies ist besonders wichtig, da viele Versicherungsnehmer ihre Belege über das Jahr hinweg verlieren oder diese nicht ausreichend spezifizieren.
Welche Versicherungsbeiträge kann man in der Einkommensteuererklärung angeben?
Steuerlich absetzbar sind in der Regel Beiträge zu Versicherungen, die der Vorsorge dienen. Dazu gehören Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen. Diese Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Nicht absetzbar sind hingegen Beiträge zu Versicherungen, die Risiken abdecken, die nicht unmittelbar der Vorsorge dienen, wie beispielsweise Kfz-Kaskoversicherungen.
Wie wirken sich Versicherungsbeiträge steuerlich aus?
Die steuerliche Wirkung hängt von der Art der Versicherung ab. Lebens- und Rentenversicherungen können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Kranken- und Pflegeversicherungen sind in der Regel voll absetzbar, da sie als Basisabsicherung gelten. Haftpflichtversicherungen sind ebenfalls absetzbar, allerdings gibt es hier Höchstgrenzen, die zu beachten sind.
Wichtig: Kfz-Haftpflichtversicherung - Viele Beiträge werden falsch angegeben!
Ein häufiger Fehler liegt in der Annahme, dass der gesamte Beitrag der Kfz-Versicherung absetzbar sei. Tatsächlich ist aber nur der Teil der Kfz-Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar. Beiträge für Kasko, Teilkasko, Vollkasko oder Schutzbriefe können nicht abgesetzt werden. Da es für Laien schwierig sein kann, die einzelnen Beiträge zu differenzieren, bieten Versicherungen meist gesonderte Beitragsbescheinigungen an, insbesondere für die Kfz-Versicherung.
Rechtzeitig Unterlagen anfordern
Es ist ratsam, im Laufe des Jahres alle relevanten Unterlagen zu sammeln und aufzubewahren. So vermeiden Sie das Risiko, Fristen zu versäumen und nicht alle steuerlich relevanten Beiträge geltend machen zu können. Unsere Vorlage hilft Ihnen dabei, von Ihrer Versicherung eine übersichtliche und vollständige Aufstellung Ihrer absetzbaren Versicherungsbeiträge zu erhalten.