Sturmschaden melden an Versicherung - Vorlage mit Mustertext

Ein Sturmschaden kann schnell und unerwartet auftreten und erhebliche Schäden an Ihrem Eigentum verursachen. In solchen Situationen ist es wichtig, dass Sie den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Versicherung melden, um eine zügige Bearbeitung und Regulierung zu gewährleisten. Dieser Artikel bietet Ihnen eine detaillierte Anleitung, wie Sie bei der Meldung eines Sturmschadens vorgehen sollten und stellt Ihnen eine praktische Vorlage zur Verfügung, die Ihnen dabei hilft, Ihre Schadensmeldung korrekt und vollständig zu formulieren.

Vor der Schadenmeldung: Voraussetzungen selbst prüfen

Bevor Sie den Sturmschaden Ihrer Versicherung melden, sollten Sie einige grundlegende Voraussetzungen prüfen:

  • Versicherungspolice überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz Sturmschäden abdeckt. Dies kann in Ihrer Gebäude- oder Hausratversicherung enthalten sein.
  • Schadensumfang dokumentieren: Machen Sie Fotos und Videos von den Schäden und erstellen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände. Diese Dokumentation wird bei der Schadenmeldung und der späteren Schadensbewertung durch die Versicherung hilfreich sein.
  • Wetterdaten prüfen: Vergewissern Sie sich, dass es sich um einen Sturm gehandelt hat, der die Versicherungskriterien erfüllt. In der Regel sprechen Versicherungen von einem Sturm ab Windstärke 8 (ab etwa 62 km/h).

Das Schadendatum ist entscheidend

Das genaue Datum des Schadens ist ein wichtiger Faktor bei der Meldung eines Sturmschadens. Versicherungen verlangen in der Regel eine zeitnahe Meldung nach Eintritt des Schadens. Verzögerungen können dazu führen, dass der Anspruch abgelehnt oder die Schadensregulierung verzögert wird. Notieren Sie daher das genaue Datum und die Uhrzeit des Sturms sowie alle relevanten Details, die den Schaden betreffen.

Was ist, wenn ich einen Sturmschaden erst Wochen später bemerke?

Es kann vorkommen, dass Sie einen Sturmschaden erst einige Zeit nach dem Ereignis bemerken, etwa weil der Schaden zunächst nicht sichtbar war oder Sie zum Zeitpunkt des Sturms nicht zu Hause waren. In solchen Fällen sollten Sie den Schaden dennoch umgehend Ihrer Versicherung melden und erklären, warum der Schaden erst später entdeckt wurde. Die Dokumentation Ihrer Feststellungen und eventuelle Zeugen können dabei hilfreich sein. Manche Versicherungen setzen den Schadenzeitpunkt einfach auf das Datum der Meldung. Wenn an diesem Tag keine Windstärke 8 vorlag, die Voraussetzung für eine Leistung ist, wird der Schaden oft abgelehnt.

Tipp: Wenn es sich aus fachkundiger Sicht um einen Sturmschaden handelt, geben Sie unbedingt in der Schadenmeldung / Schadenanzeige den Tag des letzten Sturms an oder weisen Sie explizit darauf hin, dass der Sturmschaden an diesem Tag stattgefunden hat.

Ab wann liegt versicherungstechnisch ein "Sturm" vor?

Versicherungstechnisch wird ein Sturm in der Regel ab einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h (Windstärke 8) anerkannt. Diese Definition ist wichtig, da die Versicherung nur dann für Sturmschäden aufkommt, wenn diese Bedingung erfüllt ist. Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Wetterdienst oder Ihrer Versicherung, ob am Schadentag diese Windgeschwindigkeiten gemessen wurden.

Sonderfall: Sturmschäden ohne Windstärke 8

Nicht immer entstehen Sturmschäden bei Windstärke 8. Es gibt durchaus Fälle, in denen eine kurzzeitige Wetterveränderung zu starken Winden führt, die jedoch nicht in den offiziellen Wetterdaten oder Geodaten nachweisbar sind. Normalerweise wird der Schaden dann von der Versicherung abgelehnt. In diesem Fall sollten Sie bei Nachbarn oder Häusern in der Nachbarschaft nachsehen, ob ebenfalls Schäden entstanden sind. Das erhöht Ihre Chancen, den Schaden als Sturmschaden nachzuweisen. Dokumentieren Sie ähnliche Schäden in der Umgebung und sammeln Sie Aussagen von Nachbarn, die ebenfalls betroffen sind. Diese zusätzlichen Nachweise können Ihre Position gegenüber der Versicherung stärken und die Anerkennung des Schadens als Sturmschaden wahrscheinlicher machen.

Abgrenzung Gebäudeversicherung und Hausratversicherung beachten

Bei der Meldung eines Sturmschadens ist es wichtig, zwischen Gebäudeversicherung und Hausratversicherung zu unterscheiden:

  • Gebäudeversicherung: Deckt Schäden an der Bausubstanz des Hauses, wie Dach, Fenster und Außenwände.
  • Hausratversicherung: Deckt Schäden an beweglichen Gegenständen im Haus, wie Möbel, Elektronik und persönliche Gegenstände.

Sonderfall Pavillons, Gartenmöbel, etc. 

Ein spezieller Fall bei Sturmschäden betrifft Pavillons und andere temporäre oder freistehende Strukturen im Garten oder auf der Terrasse. Diese sind nicht immer automatisch durch Ihre Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Viele Versicherungen schließen z.B. Pavillons explizit aus ihrem Leistungsumfang aus oder bieten nur eingeschränkten Schutz.

Fest mit dem Gebäude verbunden: Wenn der Pavillon fest mit dem Gebäude verbunden ist, könnte er unter die Gebäudeversicherung fallen. Dies ist der Fall, wenn der Pavillon dauerhaft an das Gebäude angebaut oder fest im Boden verankert ist und eine feste Verbindung zum Haus hat. In solchen Fällen wird der Pavillon oft als Bestandteil des Gebäudes betrachtet und kann somit durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sein.

Lose und freistehend: Handelt es sich hingegen um einen losen, freistehenden Pavillon, der nur temporär aufgestellt und leicht zu entfernen ist, fällt er in der Regel nicht unter die Gebäudeversicherung. Solche Strukturen werden oft als beweglicher Hausrat betrachtet. Ob sie durch die Hausratversicherung abgedeckt sind, hängt von den spezifischen Bedingungen Ihrer Versicherungspolice ab. Viele Hausratversicherungen schließen jedoch temporäre oder leicht transportierbare Strukturen aus ihrem Deckungsumfang aus.

Tipp zur Schadensmeldung

Prüfen Sie zunächst die Bedingungen Ihrer Gebäude- und Hausratversicherung. Wenn der Pavillon nicht explizit versichert ist, können Sie möglicherweise eine Zusatzversicherung oder einen speziellen Baustein in Ihre bestehende Versicherungspolice aufnehmen, um zukünftig auch solche Strukturen zu schützen. Melden Sie den Schaden trotzdem bei Ihrer Versicherung und weisen Sie auf die spezifischen Umstände hin. Wenn der Pavillon fest verankert ist, betonen Sie diesen Punkt, um die Chancen auf eine Kulanzregelung zu erhöhen. Dokumentieren Sie den Schaden genau und sammeln Sie Zeugenberichte, um Ihre Schadensmeldung zu unterstützen.

Schnelles Handeln und das Problem mit der "Nicht-Erreichbarkeit" der Versicherung

Grundlegend gilt, dass Sie erst einen Schaden bei der Versicherung melden und abklären müssen, damit diese auch die Kosten übernimmt. Die Einholung von Angeboten oder Kostenvorsanschlägen ist in der Regel immer erforderlich. Dokumentation wie Fotos und Videos des Schadens sind ebenfalls notwendig. Warten Sie immer erst das Gespräch mit der Versicherung ab, da diese letztlich die Kosten übernehmen muss und demzufolge auch Handlungsspielraum benötigt.

Es gibt jedoch Fälle, in denen die Versicherung nicht sofort erreichbar ist, der Schaden aber dennoch schnell behoben werden muss. Hierzu sollten Sie wissen: Gemäß Ihrer Obliegenheiten haben Sie die Verpflichtung, Schäden möglichst zu vermeiden oder das Ausmaß dieser gering zu halten. Wenn es also nach einem Sturmschaden weiterhin regnet und die Gefahr besteht, dass weitere Folgeschäden eintreten, können Sie bereits mit der Beauftragung der Not-Reparaturmaßnahmen beginnen. Wichtig ist hierbei immer, dass Sie die eingeleiteten Schritte und Maßnahmen belegen und begründen.

Nutzen Sie unsere Vorlage für die Sturm-Schadenmeldung

Um Ihnen die Meldung eines Sturmschadens zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine praktische Vorlage für die Schadensmeldung an Ihre Versicherung. Diese Mustertextvorlage hilft Ihnen, alle relevanten Informationen strukturiert und vollständig zu übermitteln.

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