Versicherungsvertrag nach Schaden kündigen

Nach dem Eintritt eines versicherungspflichtigen Schadens haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Von diesem können Sie innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (meist Zeitpunkt des Erhaltes der Entschädigungszahlung) Gebrauch machen. Gekündigt werden kann zum sofortigen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.

Beispiel: Ihre Versicherung reguliert einen Schaden abschließend durch Zahlung der Entschädigungssumme am 23.2.2015. Sie können bis zum 23.3.2015 die Versicherung außerordentlich kündigen. Entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der im Vertrag genannten Hauptfälligkeit (z.B. 1.1.)

Um einen Versicherungsvertrag nach einem Schaden bequem zu kündigen, können Sie den nachstehenden Vordruck benutzen. Geben Sie den Zeitpunkt zur Kündigung selbst vor und ergänzen Sie die restlichen Felder mit Ihren jeweiligen Vertragsdaten. Achten Sie darauf, rechtzeitig eine Anschlussversicherung abzuschließen. Der Text auf der Vorlage dient als Muster und ist frei veränderbar.

Ähnliche Vorlagen

Versicherung zum Ablauf kündigen

Eine Versicherung wird in der Regel zwischen einem und drei Jahre abgeschlossen. KFZ-Versicherungen laufen immer nur für ein Jahr. Eine längere Laufzeit von Versicherungsverträgen über drei Jahre ist nach der Gesetzesreform von 2007 nicht mehr zulässig. Auch wenn in Ihrem Versicherungsschein ein Ablaufdatum von mehr als drei Jahren steht, können Sie Ihren Vertrag schon zum Ablauf der drei Jahre kündigen.

Versicherung widerrufen

Wenn Sie eine Versicherung abschließen, steht Ihnen eine Widerrufsfrist von 14 Tagen zur Verfügung. Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert. Allerdings sollten Sie ein paar Punkte beachten, wenn Sie den Widerruf ausüben.

So lange läuft die Widerrufsfrist

Jeder Kunde darf im Rahmen der gesetzlichen Widerrufsfrist einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dazu müssen Sie keine Begründung abgeben.