Nach dem Eintritt eines versicherungspflichtigen Schadens haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Von diesem können Sie innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (meist Zeitpunkt des Erhaltes der Entschädigungszahlung) Gebrauch machen. Gekündigt werden kann zum sofortigen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.
Beispiel: Ihre Versicherung reguliert einen Schaden abschließend durch Zahlung der Entschädigungssumme am 23.2.2015. Sie können bis zum 23.3.2015 die Versicherung außerordentlich kündigen. Entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der im Vertrag genannten Hauptfälligkeit (z.B. 1.1.)
Um einen Versicherungsvertrag nach einem Schaden bequem zu kündigen, können Sie den nachstehenden Vordruck benutzen. Geben Sie den Zeitpunkt zur Kündigung selbst vor und ergänzen Sie die restlichen Felder mit Ihren jeweiligen Vertragsdaten. Achten Sie darauf, rechtzeitig eine Anschlussversicherung abzuschließen. Der Text auf der Vorlage dient als Muster und ist frei veränderbar.