Versicherung zum Ablauf kündigen

Eine Versicherung wird in der Regel zwischen einem und drei Jahre abgeschlossen. KFZ-Versicherungen laufen immer nur für ein Jahr. Eine längere Laufzeit von Versicherungsverträgen über drei Jahre ist nach der Gesetzesreform von 2007 nicht mehr zulässig. Auch wenn in Ihrem Versicherungsschein ein Ablaufdatum von mehr als drei Jahren steht, können Sie Ihren Vertrag schon zum Ablauf der drei Jahre kündigen.

Bei einer Laufzeit von mehr als einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist in der Regel drei Monate. Das heisst, dass eine Kündigung zum Ablauf spätestens innerhalb der drei Monate vor dem vereinbarten Ablauftermin bei Ihrer Vorversicherung eingegangen sein muss, andernfalls verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Mit unserer Vorlage können Sie einen beliebigen Versicherungsvertrag zum Ablauf kündigen. Ergänzen Sie die Vorlage einfach um Ihre individuellen Vertragsdaten, und drucken das fertige Kündigungsschreiben einfach aus.

Der Text auf unserem Vordruck kann beliebig verändert werden. So können SIe zum Beispiel auch einen festen Kündigungstermin vorgeben, anstelle des nächstmöglichen Kündigungstermines.

Ähnliche Vorlagen

Versicherungsvertrag nach Schaden kündigen

Nach dem Eintritt eines versicherungspflichtigen Schadens haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Von diesem können Sie innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (meist Zeitpunkt des Erhaltes der Entschädigungszahlung) Gebrauch machen. Gekündigt werden kann zum sofortigen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.

Versicherung widerrufen

Wenn Sie eine Versicherung abschließen, steht Ihnen eine Widerrufsfrist von 14 Tagen zur Verfügung. Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert. Allerdings sollten Sie ein paar Punkte beachten, wenn Sie den Widerruf ausüben.

So lange läuft die Widerrufsfrist

Jeder Kunde darf im Rahmen der gesetzlichen Widerrufsfrist einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dazu müssen Sie keine Begründung abgeben.