Nach einem versicherungspflichtigen Haftpflichtschaden haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Mit Frist von einem Monat vom Datum des Abschlusses der Verhandlungen über die Entschädigung an (i.d.R. Zeitpunkt des Erhaltes der Entschädigung) können Sie Ihren Vertrag kündigen. Gekündigt werden kann zum sofortigen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.
Um Ihre Haftpflichtversicherung nach einem Schaden bequem zu kündigen, können Sie den nachstehenden Vordruck benutzen. Geben Sie den Zeitpunkt zur Kündigung selbst vor und ergänzen Sie die restlichen Felder mit Ihren jeweiligen Vertragsdaten. Achten Sie darauf, rechtzeitig eine neue Haftpflichtversicherung abzuschließen.