Privathaftpflicht kündigen

Eine Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Wenn Sie jemanden einen Schaden zufügen, haften Sie hierfür mit Ihrem Privatvermögen. Besonders hohe Schäden können eintreten, wenn durch Sie ein Personenschaden oder Sachschaden verursacht wird. Dies kann z.B. als Fußgänger oder Radfahrer passieren, wenn aus einer Unachtsamkeit heraus ein schwerer Verkehrsunfall entsteht, mit daraus folgenden Rentenansprüchen oder Schmerzensgeldforderungen der verletzten Personen. Daher sollte eine Privathaftpflichtversicherung eine Mindestversicherungssumme von 3 Mio Euro vorweisen.

In der Regel beinhaltet eine Privathaftpflichtversicherung auch die Übernahme von Mietsachschäden am Eigentum des Vermieters. Sind Sie selbst Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses, leistet die Privathaftpflichtversicherung auch für Schäden, die von Ihrem Grundbesitz ausgehen, z.B. durch herunterfallende Dachziegeln oder durch Personen, die auf Ihrem Grundstück stürzen. Bei Mehrfamilienhäusern ist eine gesonderte Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erforderlich.

Als sinnvoll erweist sich zudem der Einschluss einer sogenannten "Forderungsausfallversicherung". Wenn jemand Ihnen selbst einen Schaden zufügt, und für diesen mangels fehlender Haftpflichtversicherung oder fehlendem Geld nicht aufkommen kann, leistet in dem Fall auch Ihre eigene Haftpflichtversicherung über den Forderungsausfall.

Bei vielen Versicherungen ist diese Art der Deckungserweiterung bereits im Grundtarif beinhaltet. Weitere sinnvolle Erweiterungen in der Privathaftpflichtversicherung sind, sofern es die Umstände erfordern:

  • privater und/oder beruflicher Schlüsselverlust
  • Schäden durch Gefälligkeiten / Gefälligkeitshandlungen
  • Diensthaftpflicht (sofern leitende Tätigkeit)
  • Tagesmutter (bei Beaufsichtigung von fremden Kindern)
  • Vermietung einer Eigentumswohnung


Die Beiträge in der Privathaftpflichtversicherung liegen im Durchschnitt zwischen 70 und 110 Euro jährlich, je nach Versicherungsunternehmen und gewähltem Deckungsumfang.

Mit unserer Vorlage können Sie bequem und einfach Ihre Privathaftpflichtversicherung zum nächstmöglichen Kündigungstermin kündigen. Der Text auf unserer Vorlage dient als Muster und ist frei veränderbar. Sie können hier z.B. auch das genaue Ablaufdatum mit angeben.

In der Regel hat die Privathaftpflicht eine Laufzeit von 3 Jahren ab Beantragung. Eine Kündigung muss spätestens innerhalb von drei Monaten vor dem Ablauftermin (zu finden im Versicherungsschein) Ihrer bisherigen Haftpflichtversicherung vorliegen. Andernfalls verlängert sich der Versicherungsvertrag um ein weiteres Jahr. Ein Sonderkündigungsrecht besteht zudem nach einer Beitragserhöhung oder im Schadenfall.

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