Der Deutsche blickt auf eine Reihe von Haftpflichtversicherungen: Autohaftpflicht, Hundehalter- oder Pferdehalterhaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, private Haftpflicht, Vermieterhaftpflicht. Ändern sich die Umstände, weil zum Beispiel der Hund stirbt oder die Bauphase abgeschlossen ist oder der Wunsch nach einem Versicherungswechsel da ist, steht die Kündigung der entsprechenden Haftpflichtversicherung an. Lesen Sie, wie Sie richtig kündigen und was Sie dabei beachten sollten.
Die ordentliche Kündigung
Am schnellsten und einfachsten kündigen Sie Ihre bestehende Haftpflichtversicherung ordentlich. Ordentlich kündigen heißt, dass die Kündigung unter Beachtung der im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen erfolgt. In vielen Fällen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
Allerdings kommt es vor, dass die Versicherung abweichende Kündigungstermine und Fristen mit Ihnen vereinbart hat. Aus diesem Grund sollten Sie immer Ihre Unterlagen überprüfen und im Zweifel beim Versicherer nachfragen.
Üblich ist, dass einen Haftpflichtversicherung über eine Laufzeit von zwölf Monaten geht. Schließen Sie also zum Beispiel am 1. Oktober einen Vertrag, können Sie diesen zum 30. September des Folgejahres mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Das heißt, dass die Versicherung spätestens zum 30. Juni das Kündigungsschreiben in Händen halten muss.
Sollten Sie einen Vertrag mit einer mehrjährigen Laufzeit abgeschlossen haben, so liegt der nächst mögliche ordentliche Kündigungstermin am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Kündigen Sie nicht, verlängert sie sich um weitere zwölf Monate. Ab dann gilt üblicherweise dieselbe Regel, wie bei Jahresverträgen (3 Monate zum Laufzeitende).
Die außerordentliche Kündigung
Ausgehend davon, dass Sie die Kündigungsfrist zur ordentlichen Kündigung versäumt haben oder Sie den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit beenden wollen, besteht die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen. Gesetzlich betrachtet bewegen sie sich dann im Bereich des Sonderkündigungsrechts. Die wichtigsten Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind wie folgt:
- Die Versicherung erhöht die Beiträge, ohne den Leistungsumfang anzupassen.
- Sie nehmen die Versicherung in Anspruch und lassen einen Schaden regulieren.
- Sie ersuchen die Versicherung zur Schadensregulierung, aber diese lehnt ab.
Der Kündigungstermin einer außerordentlichen Kündigung ist pauschal nicht zu benennen. Im Grunde ergibt sie sich aus der vereinbarten Kündigungsfrist. Zur Sicherheit sollten Sie in Ihrem Schreiben die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ einsetzen. Dadurch schützen sie sich vor einer fehlerhaften und damit unwirksamen Kündigung.
Die Kündigungsfrist im Rahmen des Sonderkündigungsrechts sieht vier Wochen vor. Die Laufzeit beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die betreffende schriftliche Information von der Versicherung erhalten haben.
Tipp: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Haftpflichtschutz lückenlos ist. Bevor Sie die Kündigung wegschicken, kümmern Sie sich bereits um die nachfolgende Versicherung, soweit sie nötig ist.
Um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung auf den Weg zu bringen, empfiehlt es sich, einen Standardvordruck zu verwenden. In unserem Vordruck Haftpflichtversicherung kündigen sind die entsprechenden Formulierungen bereits vorgesehen, so dass Sie sie als Grundlage Ihrer Kündigung verwenden können.