Privathaftpflicht kündigen nach Beitragserhöhung

Die Laufzeit einer Privathaftpflichtversicherung beträgt in der Regel immer drei Jahre (nach Abschluss öder Änderung des Vertrages). Eine normale, reguläre Kündigung ist daher immer frühestens zu diesem Termin möglich. Bei einer Kündigung zum Ablauftermin muss diese innerhalb von drei Monaten vor der Hauptfälligkeit bei der Versicherung eingegangen sein. Es reicht nicht aus, wenn die Kündigung erst an demselben Tag mit der Post abgeschickt wird. Wenn Sie jedoch noch am letzten Tag kündigen möchten, sollten Sie dies entweder mit Fax-Sendebericht tun, oder aber per e-Mail die eingescannte Kündigung mit versehener handschriftlicher Unterschrift versenden.

Wenn Sie jedoch eine Beitragsanpassung bzw. Beitragserhöhung erhalten, besteht immer ein Sonderkündigungsrecht. Sie haben in dem Fall bis zu einen Monat nach Erhalt des Schreibens zur Beitragserhöhung Zeit, Ihre Privathaftpflichtversicherung zu kündigen.

Auch hier gilt, dass die Kündigung spätestens vier Wochen nach Erhalt der Beitragserhöhung Ihrem Versicherer vorliegen muss. Andernfalls verlängert sich der Vertrag wieder automatisch um ein weiteres Jahr. Gekündigt werden kann dann immer frühestens zu dem Zeitpunkt, ab dem die Erhöhung gilt.

Beispiel:

Sie erhalten am 23.11. das Schreiben zur Beitragserhöhung. Die Beitragserhöhung soll demnach am 1.12. in Kraft treten.

Sie können bis spätestens zum 23.12. den Vertrag mit Wirkung zum 1.12. kündigen.

Mit unserer Vorlage können Sie Ihre Privathaftpflicht aufgrund einer Beitragserhöhung zum nächstmöglichen Termin kündigen. Der Text auf dem Vordruck ist frei editierbar, sodass Sie auch ein festes Ablaufdatum eintragen können. Wichtig: Achten Sie darauf, rechtzeitig eine Anschlussversicherung zum Kündigungszeitpunkt abzuschließen! Wenn Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung nach einem Schaden kündigen möchten, benutzen Sie bitte diese Vorlage.

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