Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen das monatliche Arbeitsentgelt 520 Euro nicht überschreitet oder die auf maximal 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt sind. Sie bieten eine flexible Beschäftigungsform, die besonders für Personen geeignet ist, die ein begrenztes Einkommen suchen, ohne umfangreiche sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen einzugehen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Arbeitsrechtlich unterscheidet sich der Minijob nicht grundlegend von anderen Arbeitsverhältnissen. Wesentliche Elemente wie Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelten auch hier. Allerdings gibt es Besonderheiten bei der Sozialversicherung und Steuer. Minijobber sind in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit, zahlen aber Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung, wobei sie auf volle Rentenversicherungspflicht optieren können.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Minijobs und Midijobs sind zwei Formen der Beschäftigung in Deutschland, die sich hinsichtlich ihrer Verdienstgrenzen und Sozialversicherungspflichten unterscheiden.
Minijobs sind gekennzeichnet durch eine Verdienstgrenze von höchstens 520 Euro pro Monat. Minijobber zahlen in die Rentenversicherung ein, sofern sie sich nicht davon befreien lassen. Die Anmeldung der Minijobber erfolgt über die Minijob-Zentrale. Im gewerblichen Bereich liegen die Abgaben für Arbeitgeber bei maximal 31,28 Prozent des Bruttoarbeitslohns des Minijobbers, während im Privathaushalt die Abgaben bei maximal 14,79 Prozent liegen. (Stand 2023)
Midijobs hingegen fallen in den sogenannten Übergangsbereich mit einem durchschnittlichen monatlichen Verdienst von 520,01 bis 1.600 Euro. Sie sind voll sozialversicherungspflichtig, was bedeutet, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung leisten. Die Anmeldung der Midijobber erfolgt bei der Krankenkasse der Arbeitnehmer. Midijobber sind in allen Sozialversicherungszweigen versichert und genießen dadurch alle Sozialleistungen, haben aber im Gegensatz zu Minijobbern Steuerabzüge. Die Sozialversicherungsbeiträge für Midijobs sind günstiger als bei einer Vollzeitbeschäftigung.
Ein Arbeitsvertrag für einen Minijob sollte klar definierte Konditionen enthalten:
- Persönliche Angaben: Namen und Adressen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Arbeitsumfang und -ort: Definition der Arbeitszeit und des Arbeitsortes.
- Vergütung: Höhe des Lohns und Zahlungsmodalitäten.
- Urlaubsregelung: Anspruch auf Urlaub und Berechnung.
- Kündigungsfristen: Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Sonderregelungen: Vereinbarungen zu Überstunden, Geheimhaltungspflichten etc.
Wichtig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Für Arbeitgeber bietet der Minijob eine flexible Möglichkeit, Arbeitskraft bedarfsgerecht einzusetzen. Arbeitnehmer profitieren von der Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen, ohne Steuern und nur geringe Sozialabgaben zahlen zu müssen. Es ist jedoch wichtig, dass beide Parteien die rechtlichen Rahmenbedingungen verstehen und einhalten.
Vorlage nutzen und Zeit sparen
Da wir auf unserer Seite selbst keinen kostenlosen Vordruck für einen Arbeitsvertrag anbieten können, empfehlen wir die speziell dafür entwickelte Vorlage von Formblitz. Diese kann gegen ein geringes Entgelt direkt heruntergeladen werden. Ausserdem werden hiermit alle wichtigen Aspekte eines Minijob-Vertrags abgedeckt. Dies hilft sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern, rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Hier geht´s zur Vorlage >>>*