Die Entscheidung, ein Haustier in einer Mietwohnung zu halten, wirft viele Fragen sowohl für Mieter als auch für Vermieter auf. In diesem Artikel beleuchten wir, welche Rechte Mieter in Bezug auf die Haustierhaltung haben, unter welchen Umständen Haustiere erlaubt sind, und was bei der Anfrage an den Vermieter zu beachten ist. Ein Muster-Anschreiben wird ebenfalls bereitgestellt, um diesen Prozess zu erleichtern.
Die Rechtslage zur Haustierhaltung
In Deutschland ist die Rechtslage zur Haustierhaltung in Mietwohnungen nicht immer eindeutig und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich kann der Vermieter die Haltung von Haustieren nicht pauschal verbieten. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren tendenziell die Rechte der Mieter gestärkt. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Arten von Haustieren. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VIII ZR 168/12) ist ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung in Mietwohnungen unwirksam. Ein Mieter wird dadurch unverhältnismäßig belastet. Kleintiere wie Fische, Hamster oder Vögel dürfen in der Regel ungehindert gehalten werden, da ihre Haltung zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Mietwohnung gehört.
Unterschiedliche Regelungen für verschiedene Haustierarten
- Kleintiere: Tiere, die in Käfigen, Aquarien oder Terrarien leben, wie z.B. Hamster, Meerschweinchen, Zierfische, Kaninchen oder Vögel, dürfen in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Sie gelten als Teil des normalen Wohngebrauchs.
- Hunde und Katzen: Für die Haltung von Hunden und Katzen ist oft die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Das liegt daran, dass diese Tiere potenziell mehr Lärm machen und größere Schäden verursachen können.
- Exotische und gefährliche Tiere: Die Haltung exotischer oder gefährlicher Tiere, wie Schlangen oder große Spinnen, kann besonderen Einschränkungen unterliegen und erfordert in der Regel eine Genehmigung.
Nachträgliche Verbote und Widerruf der Erlaubnis der Tierhaltung durch Vermieter
Ist die Erlaubnis zur Haustierhaltung einmal erteilt, kann sie aus wichtigem Grund widerrufen werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Hund ununterbrochen bellt, Nachbarn verängstigt oder wenn es zu erheblichen Störungen durch das Tier kommt. Ein generelles Tierhaltungsverbot im Mietvertrag ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam.
Tipp
Die Anfrage zur Haustierhaltung sollte stets respektvoll und verständnisvoll formuliert sein, um eine positive Reaktion des Vermieters zu fördern. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass die Zustimmung des Vermieters für größere Tiere wie Hunde oder Katzen erforderlich ist. Eine offene Kommunikation und das Bemühen, mögliche Bedenken des Vermieters zu adressieren, sind dabei der Schlüssel zum Erfolg. Kleintiere wie Hamster oder Fische hingegen können in der Regel ohne vorherige Erlaubnis gehalten werden. Beachten Sie jedoch, dass im Falle von Beschwerden oder Problemen mit dem Tier eine transparente Kommunikation und eine gemeinsame Lösungssuche notwendig sind.