Tierhalterhaftpflicht kündigen nach Tod oder Einschläferung
Der Tod eines geliebten Haustieres ist immer ein schwerer Verlust. Trotz der Trauer müssen jedoch auch hier einige Formalitäten erledigt werden. Insbesondere wenn es um die Haftpflichtversicherung für Haustiere wie Hunde, Katzen oder Pferde geht, gibt es spezielle Regelungen, die beachtet werden müssen. Im juristischen Sinne ist der Begriff der "Kündigung" bei der Tierhalterhaftpflicht nach dem Tod des Tieres nicht ganz zutreffend.